Der erweiterte Bewertungsausschuss (gleichsam das „Bundesschiedsamt“) hat am 02.09.2009 einen Beschluss zur Höhe und Anwendung von Orientierungspunktwerten im Regelfall sowie bei festgestellter Unter- und Überversorgung gemäß § 87 Abs. 2e SGB-V getroffen. (Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 39, vom 25. September 2009, S. 1913 ff).
Zum 01.01.2010 werden Zu- und Abschläge auf den regionalen Punktwert vorgenommen. Für das Jahr 2010 zunächst nur für neu niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten. Ab 2011 sollen auch „Altpraxen“ gestaffelte Punktwerte je nach Versorgungsgrad bekommen.
Jetzt sind wir endgültig in dem Bereich angekommen, wo sich der von der Politik versprochene planungssichere Regelleistungspunktwert mit seinem Euro-EBM über alle Ärzte zu vielen unkalkulierbaren arztindividuellen Einzelwerten wandelt. Während früher wenigstens noch innerhalb einer Arztgruppe in einem KV-Bereich eine Leistung immer gleich bezahlt wurde, gelten in Zukunft differenzierte Preise nach Niederlassungszeitpunkt.
Die beabsichtigte Punktwertlotterie in der GKV wird eine sinnvolle Steuerung einer dauerhaften gleichmäßigen ambulanten Versorgung nicht herbeiführen können. Bestenfalls kann sie für eine kurzfristige Heuschreckeninvasion Anreize bieten.
via Buschtelefon (Volltext als pdf)
'Hat Schwarz-Gelb den Mut zu mehr Wettbewerb?'
Teile der Politik haben gesagt, die Budgets s ien weg - aber die Ärzte stellen fest, dass es Regelleistungsvolumen gibt. Das ist natürlich ein Budget. (Gesundheitsökonom J. Wasem am 1.10.2009)
Neue RLV-Bescheide: Nicht überall gibt es lange Gesichter
Vor allem in der KV Nordrhein und in Berlin werden die Fallwerte im heute beginnenden Quartal weiter sinken.
facharzt.de [ AOK fordert aufsichtsrechtliche Aufklärung über Honorarverteilung der KV RLP ]
Zahlreiche fachärztliche Praxen in Rheinland-Pfalz müssten damit rechnen, dass die Honorar im Vergleich zum 1. Quartal 2009 „um 30 Prozent und teilweise noch deutlich darüber gekürzt wird“, erläutert Bockemühl in einer aktuellen Stellungnahme. „Die Folge ist, dass zahlreiche fachärztliche Praxen im 4. Quartal in eine massive Kostenunterdeckung durch diese Honorarkürzung hineinlaufen, die zu drastischen Einsparmaßnahmen zwingt, bis hin zu Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Praxen.“
Dadurch werde die Versorgung der Versicherten gefährdet.
Dabei hieß es vor zwei Wochen noch:
AOK - Die Gesundheitskasse Pressemitteilung vom 18.09.2009
Bockemühl hat die Kassenärztliche Vereinigung aufgefordert, die Ärzte eindringlich auf ihre Pflicht hinzuweisen, die ärztliche Versorgung in ihrer Zulassungsregion sicherzustellen. „Wird diese Pflicht verletzt, sieht das Zulassungsrecht Sanktionen bis zum Zulassungsentzug vor“, so Bockemühl.
Und vor neun Monaten:
AOK - Die Gesundheitskasse Pressemitteilung vom 21.01.2009
In Rheinland-Pfalz könnten Millionen Euro gespart werden - und das ohne Qualitätseinbußen bei der medizinischen Versorgung.
Wie sich die Zeiten doch ändern.