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Wetten?

Wetten, dass die Regelleistungsvolumina im 2. Quartal weiter sinken werden? Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Kassen hat nämlich beschlossen, Haus- und Heimbesuche besser, und ausserhalb der RLV zu vergüten.

Entsprechend werden die RLV (überproportional) gekürzt werden. Kennen wir schon. Kann uns jetzt nicht wirklich überraschen.

Resolution zur Honorarsituation in Nordrhein ab 1.7.2010

facharzt.de [ Nervenärzte in Nordrhein registrieren 20 Prozent Honorarverlust ]

Aktuell wird den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein die Festsetzung der Regelleistungsvolumina für das Quartal 3/2010 seitens der KVNO mitgeteilt.

Das Ergebnis der erneuten Reform der Reform der Honorare ist für die Fachärzte in Nordrhein niederschmetternd.

Die neuen Regelleistungsvolumina für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater in unserem KV-Bereich sind katastrophal und vollkommen inakzeptabel.

Nach 10 Jahren des stetigen und ruinösen Absenkens der fachärztlichen Honorare – und insbesondere der Honorare neurologisch und psychiatrisch tätiger FachkollegInnen - sahen Neurologen, Nervenärzte und Psychiater ab dem dritten Quartal 2009 einen winzigen Silberstreif der Hoffnung im nordrheinischen Honorargefüge, unter anderem bedingt durch die Freigabe der Gesprächsleistungen der Fachgruppe.

Ab dem 1.07.2010 ist das erneut zunichte gemacht.

Honorarverluste von 20% und mehr gegenüber dem Vorjahresquartal sind zu beklagen!

Ein RLV von 33.- Euro für Neurologen, von 43.-Euro für Psychiater und 39.- Euro für Nervenärzte ist ruinös.

Daran ändern 3 (!) Euro als Zuschlag für die Betreuung schwerkranker Patienten pro Quartal nichts.
Eine solche Vergütung ist zynisch.

Wir stehen weiterhin am Rande der Existenzgefährdung unserer Praxen und der ambulanten Versorgung unserer – oft schwer und chronisch kranken - Patienten.

Das ist nicht hinnehmbar!
Die niedergelassenen Neurologen, Psychiater und Nervenärzte in Nordrhein fordern die Verantwortlichen in der ärztlichen Selbstverwaltung und der Politik auf unverzüglich zu handeln. Die Sicherstellung von Patienten mit Erkrankungen des ZNS wird in Nordrhein in unverantwortlicher Weise gefährdet.

Wir werden Patienten- und Angehörigenverbände umfassend informieren und auffordern, gegen eine solche Schlechterstellung der Patientenversorgung – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern - und gegen eine derartige Ignoranz schwer und chronisch Kranken gegenüber zu protestieren.

BVDN Nordrhein
Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie und Nervenärzte in Nordrhein

Will etwa jemand die Psychos ärgern?

Das von der KV Nordrhein mitgeteilte Regelleistungsvolumen (RLV) für das dritte Quartal 2010 beträgt 43,04 € pro Fall, zuzüglich qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) von 3,49 € für die Ziffer 21230, also insgesamt 46,53 €.

Bei der Abrechnung des Ordinationskomplexes 21211, einer (!) Fremdanamnese 21216, und eines (!) weiteren Gespräches von zehn Minuten Dauer ergibt sich bereits ein Fallwert von 47,78 €. Hinzu kommen, bei Anrechnung der Ziffer 21230 in 37% der Fälle, umgerechnet 13,73 € pro Fall aus dem QZV.

Der Fallwert beträgt also, wenn ausschließlich die genannten Leistungen abgerechnet werden, bereits 61,50 €.

Ohne Fremdanamnese ergibt sich ein Fallwert von 46,63 €. Beschränkt man sich auf die Fremdanamnese, und lässt dafür das Gespräch weg, ergibt sich ein Fallwert von 48,03 €.

Das zugewiesene RLV lässt also lediglich die Abrechnung eines Ordinationskomplexes, eines zusätzlichen Gespräches von zehn Minuten Dauer, und der Betreuungspauschale für 37% der Fälle zu.

Nicht vergütet werden demnach u.a.:

  • Fremdanamnesen
  • Kriseninterventionen
  • Betreuung in Wohnheimen
  • Hausbesuche
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Anfragen von Krankenkassen

Das gibt Ärger...