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Bankrotterklärungen, schön verpackt

KBV - Reden 2009 - Vertragsärztliche Vergütungsreform 2009/2010: Stand der Arbeiten auf Selbstverwaltungsebene

Besonders hob er (Andreas Köhler, KBV) die Änderungen des Regelleistungsvolumen-Beschlusses vom 20. April hervor, die zum 1. Juli in Kraft treten. Dazu zählt unter anderem die Herausnahme verschiedener Leistungen aus dem Regelleistungsvolumen (RLV). „Hervorzuheben sind hier Gesprächsleistungen für Psychiater ..."

Gemeint ist damit die Ziffer 21220, bewertet mit 385 Punkten (entsprechend 13,48 €) für je 11 Minuten. Immerhin ein kleiner Erfolg.

Da die Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen, kann ich momentan nur spekulieren, was ab 1.7.2009 passieren wird. Ich gehe derzeit davon aus, dass das Regelleistungsvolumen um den Wert der Gesprächsziffern bereinigt und bei 20 € landen wird. Eine explosionsartige Vermehrung der Gesprächsziffern dürfte durch Fachgruppenvergleich und individuelle Praxismarker im Rahmen von Plausibilitätskontrollen (genannt: separate Steuerung) ausgeschlossen werden. Unterm Strich dürfte also alles beim alten bleiben.

Etwas versteckt in der beigefügten Präsentation findet sich die eigentliche Bankrotterklärung:

  • Der Orientierungswert bzw. Regelfallpunktwert der regionalen Eurogebührenordnungen für das Jahr 2009 wurde auf 3,5001 Cent festgelegt und liegt damit 31,5 % unter dem kalkulatorischen Punktwert des EBM (5,11 Cent)
  • Im Vergleich mit der EBM-Kalkulation resultiert bei den Leistungen, deren Bewertungen im EBM 2009 nicht angehoben wurden, eine Unterdeckung der Kosten in gleicher Höhe
  • ƒDies führt in der Realität dazu, dass für diese Leistungen z.B. an Stelle des für den EBM festgelegten kalkulatorischen Arztlohns in Höhe von 105.571,80 € nur 72.316,68 € über den Orientierungwert resultieren

ƒUnd was sagt Herr Köhler dazu?

Die Anhebung des Orientierungswerts auf 5,11 Cent sei allerdings „unrealistisch“, dämpfte er zugleich die Erwartungen. „Das würde Mehrkosten von 10,1 Milliarden Euro verursache. Selbst ein Verrückter wie ich würde das in Zeiten der Wirtschaftskrise nicht fordern“, sagte er bei einer Pressekonferenz zur „Dauerbaustelle“ Honorarreform.

Mal sehen: die ursprüngliche Kalkulation für die psychiatrischen Gesprächsleistungen allein betrug 385 Punkte mal 5,11 ct, entsprechend 19,67 €. Der Kostenanteil beträgt dabei etwa 9,50 €. Und da die Kosten nicht gesunken sind, bleibt aktuell noch ein Arztlohn von nur noch rund 4 €, anstatt der ursprünglichen 10 €, übrig. Auf die Stunde umgerechnet ergibt das 22 € vor Steuern und Sozialabgaben.

Das sind nur 43% des vereinbarten Honorars von 51,65 €.

Gleichzeitig werden dreistellige Milliardenbeträge verbraten, um Banken nach diversen Spekulationsverlusten künstlich am Leben zu erhalten. Menschenleben sind offenbar viel weniger wert. Das ist tatsächlich ziemlich verrückt.

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