facharzt.de [ Berufspolitik -> Aktuelle Meldungen -> Deutsche Bahn verwehrt Ärzteverbänden Schmidt-Kritik in Bahnhöfen ]
Die Bürger müssen über die Missstände im Gesundheitssystem und die dafür verantwortlichen Politiker aufgeklärt werden – dieser Meinung sind das Bündnis Direktabrechnung (BD), der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der Hartmannbund Nordrhein und der NAV-Virchow-Bund. Gemeinsam wollten die Verbände daher eine große Plakatkampagne in den Bahnhöfen in und um Berlin starten. Doch die Deutsche Bahn lässt Kritik an den Verfehlungen der Regierung offenbar nicht zu: Sie lehnte die Motive kurzerhand ab.
„In unseren Augen wird hier die Meinungsfreiheit beschnitten. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Situation der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte bestellt ist und was von ihren Krankenkassenbeiträgen wirklich in der Patientenversorgung ankommt“, kommentierte der Sprecher Bertram Steiner die Haltung der Bahn.
Die DB Media & Buch GmbH hatte die Verweigerung mit dem Umstand begründet, dass der Bund Eigner der DB AG ist und die Bahn daher nicht unterstützend tätig werden könne, wenn die Regierung von der Öffentlichkeit kommentiert wird. „Hier wird die Gesundheitsministerin kritisiert, d.h. die DB AG muss sich neutral verhalten und hängt daher diese Werbung nicht aus“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung. Ebenso neutral verhalte sich die Bahn in Wahlperioden und hänge auch die Plakate der unterschiedlichen Parteien nicht aus.
Konkret klären die Plakate über die immer größere Diskrepanz zwischen jedermann bekannten Kosten des täglichen Lebens und den angeblich so hohen Arzt- und Zahnarzthonoraren auf. Bis zur Bundestagswahl wechseln die Motive regelmäßig. So heißt es auf dem ersten Plakat: „3 Monate Behandlung durch Ihren Kinderarzt egal wie oft: 29,34 Euro; 2 Mal essen gehen: 39,00 Euro; 1 Mal tanken: 49,88 Euro – Noch 17 Wochen Ulla Schmidt.“ Das zweite Plakat zeigt ein weiteres Beispiel: „1 Mal Schuhe besohlen (Leder): 39,99 Euro; 1 Zahnfüllung (Amalgam, AOK Berlin): 25,39 Euro – Noch 16 Wochen Ulla Schmidt.“
Ob die Ablehnung der Bahn AG juristisch überhaupt haltbar sei, wird von den Beteiligten bezweifelt. Die Bahn AG ist eine Gesellschaft in öffentlichem Eigentum, die wie ein Monopolanbieter exklusiv über allgemein zugängliche Räume verfügt. Ebenso wie jeden anderen Monopolanbieter treffen daher auch sie die kartellrechtlich üblichen Kontrahierungszwänge. Über eine gerichtliche Durchsetzung der Werbung ist bislang noch nicht entschieden.
Das Plakat gibt es hier als Download.
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Montag, 4. Mai 2009
Deutsche Bahn blockiert Aufklärung über Gesundheitssystem
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