Mit Bescheid vom 4. März 2011 lehnte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ("Gute Versorgung. Gut organisiert!") meinen Antrag auf Ausgleich eines überproportionalen Honorarverlustes gem. § 6 Abs. 4 HVV für das 3. Quartal 2010 ab.
Die Begründung: Mein Honorarverlust war nicht hoch genug. Nur -10,18%, statt der zwingend erforderlichen -15%. Immerhin habe ich jetzt Schwarz auf Weiß, dass es 2010 keine dramatischen Honorarzuwächse gab, sondern ein (mindestens) zehnprozentiges Minus.
Am 17. Juni 2011 erfuhr ich dann in Form eines weiteren Bescheides, dass ich im 4. Quartal 2011 mit -17,46% Honorarrückgang zwar die -15%-Schallmauer durchbrochen hatte. Leider war der Fallwert nur um 6,44% gefallen (ich hatte 5% weniger Patienten behandelt), so dass es wieder nichts wurde mit dem Ausgleich. Dumm gelaufen.
Am gleichen Tag teilte man mir ausserdem mit, dass meine Widersprüche gegen die Abrechnungen des ersten bis dritten Quartals 2010 abgelehnt worden waren.
Aus der Begründung:
Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit gibt § 87 b SGB V für die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumen (RLV) vor. (...) Die dabei auf Bundesebene festgesetzten Vorgaben waren von der KV Nordrhein umzusetzen.
Dagegen habe ich jetzt Klage beim Sozialgericht eingelegt. 2016 werde ich mehr wissen...
Mittwoch, 27. Juli 2011
Das lässt sich wohl nicht mehr gütlich regeln
Honorar im 1. Quartal 2011
Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2011 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 654.845 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 552.715 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 18.667 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 16.070,42 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 11.847,77 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 19,36 € in der Stunde oder 0,323 € in der Minute. Das sind lediglich 37% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Mittwoch, 25. Mai 2011
Honorar im 4. Quartal 2010
Gegen die Abrechnung des 4. Quartals 2010 habe ich fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 579.250 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 502.095 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 16.391 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 14.111,01 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 11.250,31 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 30,95 € in der Stunde oder 0,516 € in der Minute. Das sind lediglich 60% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Montag, 14. März 2011
Nicht immer nur meckern
Die Flatrate (das Regelleistungsvolumen) für das zweite Quartal 2011 liegt mit 39,59 46,71 Euro pro Fall immerhin 14% höher als im ersten Quartal
Zusätzlich werden dann noch Hausbesuche "extrabudgetär" bezahlt.
Im Oktober werde ich dann wissen, ob sich das gelohnt hat.
Montag, 28. Februar 2011
Das ist sowas von undurchschaubar
Alle paar Monate kommen sie wieder aus der Ecke und behaupten, dass Ärzte mit ihrer Praxis "im Durchschnitt" einen Reinertrag von "rund 164.000 Euro" erzielen. Und das soll dann sogar noch mehr Geld sein, als Ärztefunktionäre mit den Krankenkassen überhaupt ausgemacht haben. Ärztefunktionäre hingegen nennen einen durchschnittlichen Nettoverdienst der Niedergelassenen von rund 3.700 Euro pro Monat (das wären dann 44.000 Euro).
Alles reine Desinformation. Habe ich neulich schon mal nachgerechnet.
Besonders interessant an dem Gutachten von IGES (Direktlink), auf das sich die aktuellen Meldungen beziehen, ist vielmehr die Tatsache, dass das ganze System der Arzthonorare völlig intransparent ist. Zitat:
In diesem Zusammenhang ist auch die kaum bestehende Transparenz bei der EBM-Kostenkalkulation und der entsprechenden Datengrundlagen kritisch zu diskutieren (S. 23).
Zudem ist eine Transparenz des Kalkulationsverfahrens und der Kalkulationsergebnisse durch fehlende Veröffentlichung, u.a. der Methodik und der Zwischenergebnisse der Berechnungen, nicht gegeben (S. 76).
Das ist sowas von undurchschaubar. Klare Zahlen sind mir lieber, auch, wenn die nichts Gutes verheißen...
Freitag, 28. Januar 2011
Honorar im 3. Quartal 2010
Gegen die Abrechnung des 3. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 591.045 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 530.560 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 16.904 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 14.552,65 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 12.246,46 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 23,76 € in der Stunde oder 0,396 € in der Minute. Das sind lediglich 46% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Mittwoch, 26. Januar 2011
Wetten?
Wetten, dass die Regelleistungsvolumina im 2. Quartal weiter sinken werden? Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Kassen hat nämlich beschlossen, Haus- und Heimbesuche besser, und ausserhalb der RLV zu vergüten.
Entsprechend werden die RLV (überproportional) gekürzt werden. Kennen wir schon. Kann uns jetzt nicht wirklich überraschen.
Montag, 17. Januar 2011
Einfache Rechenaufgabe
Plan für den Patienten - WELT ONLINE
AOK-Vizechef Graalmann (...) rechnet vor, dass Ärzte und Kliniken "in diesem Jahr von jedem Versicherten 250 Euro mehr bekämen als noch 2008. Dafür müssten sie Behandlungsqualität und Service verbessern.
Dem entsprechend müsste ich jetzt Behandlungsqualität und Service um 15% kürzen. Oder, Herr Graalmann?
Mittwoch, 1. Dezember 2010
Schon wieder gigantische Honorarzuwächse
Das psychiatrische Regelleistungsvolumen im ersten Quartal 2011 beträgt 39,59 € pro Fall. Das sind nochmal 15% weniger als im 4. Quartal 2010 (46,31 €). Tolle Leistung, KVNo.
Freitag, 5. November 2010
Honorar im 2. Quartal 2010
Gegen die Abrechnung des 2. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 735.325 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 651.170 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 20.491 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 17.640,70 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 15.250,55 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 21,25 € in der Stunde oder 0,354 € in der Minute. Das sind lediglich 41% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.