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Terminprobleme

Aktuell wird wieder geklagt, dass (Kassen-)PatientInnen Probleme haben, Facharzttermine zu bekommen. Woran das wohl liegt?

How it started:

Lauterbach wolle den Praxen nicht nur eine Nullrunde zumuten, sondern noch viel schlimmer, ihnen das extrabudgetäre Honorar für die TSVG-Neu-Patienten streichen. Es ist zu befürchten, dass viele Praxen einen Aufnahmestopp verhängen und viele Patientinnen und Patienten wieder länger auf Termine warten müssen.

GKV-Spargesetz: Lauterbach erntet Kritik von allen Seiten. Ärzteblatt 5.7.2022

How it's going:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat schnellere Facharzt-Termine für gesetzlich Versicherte gefordert. Setze die Ärzteschaft das nicht um, werde es Sanktionen in Form von Honorarkürzungen geben.

Lauterbach droht mit Honorarkürzungen. aend 31.1.2025 (Paywall)

Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann Krankenhausminister Lauterbach diese Idee nachahmt, um seiner Vernachlässigung der ambulanten Medizin zu begegnen:

In Italien hat der Bürgermeister eines kleinen Ortes das Kranksein kurzerhand für verboten erklärt. Der Grund: Er findet für seine 1300-Seelen-Gemeinde keinen Arzt mehr.

In einem italienischen Dorf ist das Kranksein verboten. rnd 6.1.2025


Honorar im 3. Quartal 2012

Gegen die Abrechnung des 3. Quartals 2012 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 652.375 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 593.950 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 18.633 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 16.041,15 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 13.959,86 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 21,39 € in der Stunde oder 0,356 € in der Minute. Das sind lediglich 41% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Honorar im 2. Quartal 2012

Gegen die Abrechnung des 2. Quartals 2012 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 596.840 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 556.205 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 16.466 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 14.175,58 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 13.918,89 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 27,52 € in der Stunde oder 0,459 € in der Minute. Das sind lediglich 53% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Honorar im 1. Quartal 2012

Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2012 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 627.330 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 597.855 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 18.968 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 16.329,55 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 13.868,70 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 23,38 € in der Stunde oder 0,390 € in der Minute. Das sind lediglich 45% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Honorar im 4. Quartal 2011

Gegen die Abrechnung des 4. Quartals 2011 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 611.940 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 556.875 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 17.272 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 14.869,46 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 13.258,85 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 26,23 € in der Stunde oder 0,437 € in der Minute. Das sind lediglich 51% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Honorar im 3. Quartal 2011

Gegen die Abrechnung des 3. Quartals 2011 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 631.670 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 585.295 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 17.631 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 15.178,53 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 14.385,31 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 19,02 € in der Stunde oder 0,317 € in der Minute. Das sind lediglich 37% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Honorar im 2. Quartal 2011

Gegen die Abrechnung des 2. Quartals 2011 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 626.455 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 566.055 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 17.511 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 15.075,22 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 13.516,78 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 18,61 € in der Stunde oder 0,310 € in der Minute. Das sind lediglich 36% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Honorar im 1. Quartal 2011 (reloaded)

Ich hatte gegen den Honorarbescheid zum 1. Quartal 2011 Widerspruch eingelegt. Am 29.7.2011 erhielt ich eine Mitteilung der KV Nordrhein, dass die Fachärzte für Psychiatrie eine Nachzahlung bekämen, weil diese zuvor "zur Finanzierung einer Stützung der RLV-Fallwerte einiger Arztgruppen beigetragen" hätten. Deswegen habe die "Höherbewertung Ihrer Leistungen durch den EBM nicht umgesetzt" werden können. Das werde jetzt korrigiert.

Da mir nicht klar war, was das bedeuten sollte, fragte ich bei der KVNo nach und hörte, dass man die psychotherapeutischen Leistungen jetzt höher bewertet habe. Hm

Unterm Strich gab es jedenfalls etwa 8% Nachzahlung.

Einen Monat später bekam ich einen Bescheid darüber, dass meinem Widerspruch gegen den Honorarbescheid des 1. Quartals 2011 stattgegeben worden sei, und ich eine Nachzahlung in Höhe von knapp 5% bekäme.

Und eine Woche danach kriegte ich einen neuen Bescheid, mit dem die zweite Nachzahlung wieder gestrichen wurde. Durch die erste Abrechnungskorrektur sei ich nämlich wieder unter die Grenze gefallen, ab der mein Widerspruch erst greife.

Sehr übersichtlich.

De facto muss ich jetzt meinen Widerspruch gegen den Bescheid zum 1. Quartal neu berechnen:

Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2011 lege ich erneut Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 654.845 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 552.715 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 18.667 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 16.070,42 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 11.847,77 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 23,86 € in der Stunde oder 0,398 € in der Minute. Das sind lediglich 46% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.

Das lässt sich wohl nicht mehr gütlich regeln

Mit Bescheid vom 4. März 2011 lehnte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ("Gute Versorgung. Gut organisiert!") meinen Antrag auf Ausgleich eines überproportionalen Honorarverlustes gem. § 6 Abs. 4 HVV für das 3. Quartal 2010 ab.

Die Begründung: Mein Honorarverlust war nicht hoch genug. Nur -10,18%, statt der zwingend erforderlichen -15%. Immerhin habe ich jetzt Schwarz auf Weiß, dass es 2010 keine dramatischen Honorarzuwächse gab, sondern ein (mindestens) zehnprozentiges Minus.

Am 17. Juni 2011 erfuhr ich dann in Form eines weiteren Bescheides, dass ich im 4. Quartal 2011 mit -17,46% Honorarrückgang zwar die -15%-Schallmauer durchbrochen hatte. Leider war der Fallwert nur um 6,44% gefallen (ich hatte 5% weniger Patienten behandelt), so dass es wieder nichts wurde mit dem Ausgleich. Dumm gelaufen.

Am gleichen Tag teilte man mir ausserdem mit, dass meine Widersprüche gegen die Abrechnungen des ersten bis dritten Quartals 2010 abgelehnt worden waren.

Aus der Begründung:

Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit gibt § 87 b SGB V für die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumen (RLV) vor. (...) Die dabei auf Bundesebene festgesetzten Vorgaben waren von der KV Nordrhein umzusetzen.

Dagegen habe ich jetzt Klage beim Sozialgericht eingelegt. 2016 werde ich mehr wissen...

Honorar im 1. Quartal 2011

Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2011 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.

Ich habe insgesamt 654.845 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 552.715 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.

Die Leistungen wurden in 18.667 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 16.070,42 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 11.847,77 €.

Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 19,36 € in der Stunde oder 0,323 € in der Minute. Das sind lediglich 37% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.