Im September 2007 wandte ich mich wegen einer fragwürdigen Kassenanfrage u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Im April 2008 erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge und erfuhr, dass die Krankenkasse sich noch nicht dazu geäußert habe.
Jetzt, fast ein Jahr später, erhielt ich die folgende Auskunft:
Die AOK Westfalen-Lippe teilt die Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung bei Ärztinnen und Ärzten nicht. Daher kann die Datenverarbeitung wohl auch zukünftig jedenfalls im Einzelfall mithilfe des von Ihnen vorgelegten Vordrucks erfolgen.
Allerdings können Sie als Arzt die Versicherung zum einen an die Patientinnen und Patienten verweisen und darum bitten, dass man Daten nicht direkt bei Ihnen, sondern über diese erhebt. Zum anderen erscheint es auch im Hinblick auf Ihre Schweigepflicht ratsam, dass Sie, um Datenschutzverstöße zu vermeiden, Patientenunterlagen grundsätzlich in einem verschlossenen Umschlag an den MDK im Hause der Krankenkasse verschicken.
Zudem können Angaben auf dem Vordruck der Krankenkasse auf das beschränkt werden, was unbedingt erforderlich erscheint; dies gilt insbesondere bei Freitextfeldern.