Passend zum o.g. Suchbegriff erreichte mich heute eine Mitteilung des BVDN, mit der die KVNo zu Stellungnahme und Handeln aufgefordert wird. Vorsorglich macht sich die KVNo aber schon mal innovative Gedanken darüber, welche Praxis wohl überlebt:
Mal sehen, was ich mir für 6 Punkte noch kaufen kann. Hier der Text des BVDN:
Sehr geehrte Herren,
die schwierigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und die Tatsache, dass trotz reformiertem EBM im Jahr 2008 infolge der gesetzlichen Regelungen die Finanzierungsgrundlagen der GKV gegenüber 2007 kaum verändert sind, sind dem Berufsverband und auch den Mitgliedern des Berufsverbandes bekannt. Nichtsdestoweniger sind die Abrechnungsergebnisse des 1. Quartal 2008 für die Fachgruppe 38 in Nordrhein alarmierend.
Ich darf mich zunächst einmal sehr herzlich für das erläuternde Schreiben von Herrn Brundiek vom 08.08.2008 bedanken. Herr Brundiek stellt (...) dar, dass die Fachgruppenquote im 1. Quartal 2008 72,6769% beträgt und damit gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 0,1760%-Punkte niedriger ist. Insofern habe sich aufgrund der Quotenregelung kaum ein Honorarrückgang ergeben. Herr Brundiek weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Anpassungen zu einer Quotenerhöhung von 3,06%-Punkten geführt hätten, ohne die sich die Quote auf 69,61% belaufen hätte. Er stellt fest, dass das durchschnittliche Gesamthonorar für die Ärzte in unserer Fachgruppe mit 33.265,21 Euro nahezu unverändert geblieben sei im Vergleich zum Vorjahresumsatz mit 33.412,42 Euro.
Die Tatsache, dass die Honorare in der Tat unverändert geblieben sind, bei einigen Kollegen durch Fortfall der abgestaffelten Vergütung im Ersatzkassenbereich sogar gesunken sind, bei einem durchschnittlichen Quartalshonorar von 33.000 Euro, ist für uns ein katastrophales Ergebnis.
Sie wissen, dass im Jahr 2007 durch die KBV eine Ermittlung der Betriebskosten durchgeführt wurde. Nicht aufgrund einer Schätzung, sondern aufgrund der ermittelten Zahlen wurden die Betriebskosten im Kapitel Neurologie für den EBM 2008 mit 138.300 Euro in die Kalkulation einbezogen und für das psychiatrische Kapitel mit 79.500 Euro. Die ausgezahlte durchschnittliche Vergütung der Fachgruppe liegt damit noch unter den Betriebskosten für eine neurologische Praxis. Die Mehrzahl der Praxen versorgt sowohl neurologisch als auch psychiatrisch. Rechnerisch betragen die durchschnittlichen Betriebskosten 108.900 Euro. De facto errechnen sich jedoch die Betriebskosten einer nervenärztlichen Praxis in Höhe derjenigen einer neurologischen Praxis. Lediglich für ausschließlich psychiatrisch tätige Kollegen könnten die Betriebskosten wie dargestellt mit 79.500 Euro angenommen werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass aus neurologischer und nervenärztlicher Tätigkeit im GKV-Bereich allenfalls noch Betriebskosten gedeckt werden können, Gewinne sind durch diese Tätigkeit nicht mehr zu erzielen.
Diese katastrophale Situation ist seit Jahren bekannt und verschärft sich mit jedem Quartal mehr, da die Kostensteigerungen auch vor den Praxen unserer Fachgruppe nicht Halt machen. Im Gegensatz zu vielen anderen Fachgruppen können Neurologen, Nervenärzte und Psychiater keine extrabudgetären Leistungen in Anspruch nehmen. Die Vergütung extrabudgetärer Leistungen nimmt aber einen zunehmenden Anteil im Honorarvolumen der KV Nordrhein ein und ist eine wesentliche Einkommensquelle für viele Fachgruppen.
Ihnen sind die Statistiken des von IGES erstellten Gutachten aus dem Jahr 2007 bekannt, nach denen sowohl innerhalb der Fachgruppe, als auch in der einzelnen Arztpraxis eine deutliche Fallzahlzunahme neurologischer und psychiatrischer Erkrankungsfälle in den letzten 10 Jahren festgestellt werden konnte, und zwar als gegenläufiger Trend zur Entwicklung im gesamten ambulanten Bereich. Gleichzeitig wurde ebenfalls kontrastierend zur Entwicklung in der Betrachtung aller Arztgruppen eine signifikante Abnahme der Honorare im Bereich Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie dokumentiert. KBV und Kassen hatten dies zum Anlass genommen für strukturelle Änderungen und Stützungsmaßnahmen, u.a. durch Einführung der sog. Betreuungsziffern, aber auch durch die längst überfällige Erhebung und Anpassung der Betriebskosten in der Kalkulation des EBM.
In den Gesprächen und Verhandlungen der letzten 12 Monate haben Vorstand und Geschäftsführung der KV Nordrhein dem Vorstand und den Mitgliedern des BVDN gegenüber mehrfach eingeräumt, dass die Probleme der Fachgruppe auch in der KV Nordrhein bekannt sind und Abhilfe im Sinne auch kurzfristiger Stützungsmaßnahmen der Fachgruppe zugesagt. Dafür sind wir Ihnen dankbar.
Wie die Ergebnisse der Auswertung der Abrechnung des Quartals 1/2008 jetzt zeigen, sind diese Maßnahmen jedoch in keiner Weise ausreichend.
Mit Erschrecken nimmt der Vorstand des Berufsverbandes zur Kenntnis, dass die FG von der insgesamt erfreulichen Steigerung des Gesamthonorars der KV Nordrhein im ersten Quartal 2008 in Höhe von rund 32 Mio. Euro allenfalls marginal profitieren kann, und zwar in der Weise, dass die Verluste nicht noch höher ausgefallen sind. Einem Plus von 4,06% an Gesamthonorar steht eine Verringerung (!) der Vergütung für die Leistungen der IBs von gut 14 Mio. Euro gegenüber. Diese Entwicklung ist den einzelnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten unserer Fachgruppe nicht mehr vermittelbar!
Auch andere Fachgruppen sind von der Stagnation der Umsätze bzw. geringen Absenkungen der Umsätze im Abrechnungsquartal 1/2008 betroffen.
Die besondere Brisanz für die Mitglieder unserer Fachgruppe ergibt sich aus der Tatsache, dass die Umsätze bereits seit Jahren auf denkbar niedrigem Niveau „eingefroren" sind.
Die Abrechnung des 1. Quartals 2008 zeigt deutlich, dass weder die Effekte der Einführung der Betreuungsziffern, noch die Anpassung der Betriebskosten im EBM 2008 zu den dringend erwarteten Veränderungen in der Honorarentwicklung der Fachgruppe geführt haben. IB-Regelungen und Fachgruppentöpfe haben dies weitgehend verhindert. Die Beschlussfassungen im Bewertungsausschuss bzw. erweiterten Bewertungsausschuss sind damit nicht bzw. in nicht ausreichendem Maße umgesetzt.
Wir bitten Sie aus geg. Anlass freundlich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Maßnahmen wird die KV Nordrhein für das Jahr 2008 ergreifen, um die katastrophal niedrigen Umsätze der Fachgruppe 38 in Nordrhein nicht nur auf historisch niedrigem Niveau zu halten, sondern anzuheben?
- Welche Konzepte hat die KV Nordrhein in Abstimmung zur Bundesebene zu Honorarverteilung und Mengensteuerung, insbesondere für die Fachgruppe 38 ab dem Jahr 2009 entwickelt?
- Wie wird die KV Nordrhein ab dem Jahr 2009 sicherstellen, dass die dokumentierten signifikanten Steigerung der Leistungsanforderungen in der Fachgruppe 38 auch eine Steigerung der Umsätze nach sich zieht?
- Welche Anstrengungen unternimmt die KV Nordrhein in der Umsetzung strukturierter Behandlungsverträge in neuropsychiatrischen Indikationen?
Die Mehrzahl der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte unserer Fachgruppe sehen sich zunehmend konkurrierendem Druck durch die teilweise aggressive Markt- und Machtpolitik stationärer Leistungsanbieter in den Versorgungssegmenten gemäß SGB V, §§ 116 und 118 ausgesetzt. Bei nicht vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen resultieren hieraus ganz erhebliche Nachteile für die niedergelassenen Vertragsärzte.
Im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen bitten wir freundlich um einen zeitnahen Gesprächstermin und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Unterschriften