Erstaunlich, was der MDK als Unterabteilung der Krankenkassen alles von mir wissen möchte, wenn jemand wegen einer seelischen Erkrankung arbeitsunfähig ist. Ich wiederum würde gern wissen, ob dieses Formular überhaupt den Datenschutzbestimmungen entspricht und ob es in der Formularvereinbarung so vorgesehen ist.
Edit: Ein Kollege hat mir diesen Link zu einer pdf-Datei der Ärztekammer Niedersachsen mit einem guten Überblick über die rechtlichen Grundlagen geschickt.
Edit 30.9.2007: die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte am 24.9.2007 dazu mit:
Eine Auskunfts- und Informationspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse besteht nur insoweit, als das die Informationen im Rahmen vereinbarter Vordrucke abgefragt werden. Sofern für das Auskunftsersuchen kein vereinbarter Vordruck verwendet wird, ist die Krankenkasse verpflichtet anzugeben, gemäß welcher Bestimmung des SGB oder anderer Rechtsvorschrift die Übermittlung der Information zulässig ist.
In der von Ihnen beigefügten Anfrage der AOK Westfalen-Lippe ist weder ein Vordruck verwendet worden, noch hat die anfragende Krankenkasse angegeben, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die gewünschte Information zulässig ist. Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bzw. Reaktion auf die Anfrage der AOK besteht daher nicht.
Freitag, 21. September 2007
Ihre Krankenkasse und der Datenschutz
Kommentare
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Ich mag Lila
Was darf denn der MDK wissen und was müssen Sie weitergeben?
#1
SuMu
(Homepage)
am
22.09.2007 07:10
(Antwort)
Mittlerweile darf der MDK im Grunde alles medizinisch Relevante wissen und dann nach Aktenlage entscheiden (die kommen ja sonst mit den Untersuchungen nicht nach). Aber der hier vorliegende Fragebogen enthält 1. unzulässige Fragen zu sonstigen Lebensumständen und 2. würde er auf dem Tisch eines Krankenkassenmitarbeiters landen (war kein versiegelter Umschlag für den MDK dabei). Ich lasse das prüfen.
#1.1
Dr. med. Ewald Proll
am
22.09.2007 11:10
(Antwort)
Im September 2007 wandte ich mich wegen einer fragwürdigen Kassenanfrage u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Im April 2008 erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge und erfuhr, dass die Krankenkasse sic
Aufgenommen: Aug 20, 09:22