Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen haben für 2008 eine neue Vereinbarung (pdf 280k) über das Arznei- und Verbandmittelausgabevolumen getroffen. Das Ausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2008 wurde abschließend auf den Betrag von 2.969.962.369,50 € festgelegt.
Nach der Richtgrößenvereinbarung dürfen Psychiater pro Quartal Medikamente im Wert von 104,00 € (für Allgemeinversicherte) bzw. 135,21 € (für Rentner) verordnen.
Im Durchschnitt sind das 119,61 € pro Patient.
Wenn nun ein Arzt sein für das Kalenderjahr 2008 maßgebliches Richtgrößenvolumen überschritten hat und gleichzeitig den Zielwert für Me-Too-Präparate nicht erreicht hat, dann darf er eine Strafzahlung von bis zu 5% seines Jahreshonorars an die Krankenkassen leisten.
Dazu eine kleine Beispielrechnung mit aktuellen Preisen:
In dem Artikel über eine Kombinationsbehandlung bei Schizophrenien wird - bei Monotherapie mit Clozapin - eine durchschnittliche Tagesdosis von 491 mg/d angegeben. Bei einem Preis von 133,85 € für 100 Tabletten Clozapin à 200 mg ergeben sich daraus Tagestherapiekosten von 3,29 €.
Eine Monotherapie mit 491 mg/d Clozapin kostet also 3,29 € am Tag oder 296,10 € im Quartal.
Bereits das entspricht einer Budgetüberschreitung von 148%.
Kombiniert man nun Clozapin mit Aripiprazol, benötigt man weniger Clozapin (nämlich nur noch 435 mg/d). Die durchschnittliche Aripiprazoldosis wiederum beträgt 20 mg/d. 453 mg/d Clozapin kosten 2,91 €. Bei einem Preis von 704,47 € für 98 Tabletten Aripiprazol à 10 mg ergeben sich daraus Tagestherapiekosten von 14,38 €.
Eine Kombinationstherapie mit 435 mg/d Clozapin + 20 mg/d Aripiprazol kostet also 17,29 € am Tag oder 1.556,10 € im Quartal.
Das entspricht einer Budgetüberschreitung von 1200%.
Das heisst dann im Sinne der impliziten Rationierung durch planwirtschaftliche Vorgaben:
Um zehn Patienten mit einer Clozapin-Monotherapie behandeln zu können, muss ich fünfzehn andere Patienten ohne Medikamente versorgen.
Um zehn Patienten mit einer Clozapin-Aripiprazol-Kombination behandeln zu können (um ihnen beispielsweise Speichelfluss, Sedierung, kognitive Beeinträchtigung zu ersparen), muss ich einhundert andere Patienten ohne Medikamente versorgen.
Aripiprazol wird übrigens als Me-Too-Präparat geführt. Da wäre ich dann Ende 2008 mit rund 4.000 € Strafzahlung dabei.
Parallel zum Leistungserbringertag fand der evangelische Kirchentag statt. Auch dort wurde über Rationierung, Rationalisierung, knappe Kassen und Überkapazitäten diskutiert. Verbraucherschützer schließen sich Kritik der Ärzte an - Handelsblatt.com „Ök
Aufgenommen: Mai 24, 23:24