Ein Jahr nach Beginn der Richtgrößenprüfung für das Jahr 2005 erhielt ich am 4.3.2008 ein Übergabeeinschreiben. Absender: die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein. Mit stoischer Gelassenheit öffnete ich den versiegelten Umschlag und las auf Seite 2:
Für die Quartale 1/2005 bis 4/2005 werden keine Maßnahmen beschlossen.
Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 22.11.2007 mit dem Verfahren. Er bringt zunächst Verordnungskosten der AOK, die nicht abschließend aufgeklärt werden können, zugunsten des Vertragsarztes in Abzug (2.963,08 € für Fremdkassenfälle und 373,40 € für BKN, was immer das heißen soll). Außerdem werden 5,00 (!) € Portokosten (?) herausgerechnet.
Dann wurden Mehrkosten einer Praxisbesonderheit gegenüber der Vergleichsgruppe wie folgt berechnet:
Verordnungsvolumen des Vertragsarztes bei einer Symbolnummer minus (Falldurchschnitt der Vergleichsgruppe für diese Symbolnummer multipliziert mit der Fallzahl des Vertragsarztes).
Schließlich wurde noch ein indikationsbezogener Mehrbedarf (für Haloperidol, Amisulprid, Ziprasidon und Aripiprazol) berechnet. Praxisbesonderheiten durch abweichende Erkrankungen gegenüber der Arztgruppentypik hingegen lägen nicht vor. Und das bei ungefähr 240% Differenz bei F20.xx. Aber diese Besonderheiten seien ja schon mit der Berücksichtigung der Symbolnummer 90915 abgegolten.
Insgesamt belaufe sich die Summe der Praxisbesonderheiten auf 178.635,48 €, und nach Bereinigung der Verordnungskosten ergebe sich eine Abweichung von 8,47% gegenüber der Richtgrößensumme. Daher erfolge keine Maßnahme.
Gegen diesen Bescheid kann ich jetzt bis zum 4.4.2008 Widerspruch einlegen.
Es ist mal wieder so weit. Die Sommerpause naht. Schnell noch einen Kübel Unrat über die Vertragsärzteschaft ausgießen und dann nichts wie weg. Späte Rache für das hier, vielleicht? Der Schuss geht leider nach hinten los - k
Aufgenommen: Jun 29, 00:02