"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."