Skip to content

Widerspruch gegen die Quartalsabrechnung

Der BVDN empfiehlt Psychiatern, auch zukünftig Widerspruch gegen die Quartalsabrechnung einzulegen.

Im Rahmen der Musterklagen der Berufsverbände legen Sie bitte weiterhin unbedingt regelmäßig jedes Quartal Widerspruch gegen ihren Honorarbescheid ein. Begründung:

„Die Bezahlung zeitgebundener psychiatrischer Gesprächsleistungen ist absolut unzureichend. Pro Zeiteinheit wird mittlerweile etwa nur der halbe Preis im Vergleich zur Richtlinienpsychotherapie bezahlt. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Ich fordere bei zeitgebundenen psychiatrischen Gesprächsleistungen mindestens die Auszahlung des gleichen Preises pro Zeiteinheit wie für Richtlinienpsychotherapie. Mit dem Ruhen des Verfahrens auf Verwaltungsebene bin ich bis zur Entscheidung der anhängigen Musterklagen einverstanden."

Rundschreiben des BVDN vom 22.10.2008

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen