Wenn das geplante Arznei-Spargesetz unverändert in Kraft tritt, werden Ärzte für ihre Patienten die Boten schlechter Nachrichten sein:
Viele Arzneien wird es nur mit teils drastischen Zuzahlungen geben.
Stimmt der Bundestag dem Gesetz unverändert zu, dann müßten Patienten bei 55 Prozent aller Verordnungen einer Arznei unter Festbetrag zusätzlich in die Tasche greifen. Bote der Nachricht neuer Zuzahlungen für die Patienten wären die Vertragsärzte. Sie haben die Pflicht (Paragraph 73 Absatz 5 SGB V), Versicherte über Mehrbelastungen zu informieren.
Ärzte müßten dann für jede der 28 000 Arzneien unter Festbetrag wissen, "ob der Festbetrag eingehalten wird und für welche der 260 Kassen Rabattverträge gelten", heißt es im Positionspapier der Kassen.
(schon wieder ein neuer Job...)
Für den Hartmannbund droht durch diese neuen Vorgaben eine "Beschädigung" des Arzt-Patienten-Verhältnisses, GKV-Versicherte würden vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt.
Quelle:
Ärztezeitung 12.1.2006
Montag, 16. Januar 2006
Werden Ärzte zu Zuzahlungsberatern?
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