Ärztepranger

Übersicht - Einträge für Dezember 2006

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Man hätte mehr von der DDR übernehmen können."
Erwin Sellering (SPD) 23.3.2009
"Um nur einen einzigen Kassenvorstand zu entlohnen (€ 20.000,-- pro Monat) müssen rund 100 Arbeitnehmer ihren monatlichen Zwangsversicherungsbeitrag entrichten."
Carlos Gebauer 24.4.2009
"Es darf auf gar keinen Fall sein, dass Behandlungen unterlassen werden aus nicht sachgerechten Gründen, also nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus fiskalischen Gründen."
Philipp Rösler (FDP) 16.12.2010
"Immer wenn einer von Ethik spricht, weiß ich, dass er nicht zahlen will."
Rudolf Virchow

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