Am 30.9.2015 bin ich um 18 Uhr beim "Aufbruch für eine humane Psychiatrie in Köln" (BTZ Köln, Vogelsanger Str. 193, 50825 Köln) zu Gast, um über die Einführung der "Gesundheitskarte" zu informieren und die damit verbundenen Risiken zu erläutern.
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Man will jedoch auf das KV-System nicht verzichten. Denn ohne uns würde die Unzufriedenheit der Ärzte direkt auf Krankenkassen und Politik zurückfallen."
"Mehr Druck auf Millionen Arbeitslose ist angesichts der viel kleineren Zahl an Jobs auch rein ökonomisch betrachtet so sinnvoll wie der Glaube, beim Gesellschaftsspiel „Reise nach Jerusalem“ würde schließlich jeder einen Sitzplatz finden, wenn nur alle schneller um die Stühle rennen."
"Die Privatisierung von Kliniken hat nicht zu Kostensenkungen geführt; bei den Krankenhäusern stiegen die Ausgaben mit 2,5 Prozent sogar überdurchschnittlich."