"Es ist die Tragik jeder Demokratie, dass bei uns jeder seine Meinung öffentlich vertreten kann und dass man politisch Verantwortliche in einer Demokratie schützen muss. In Diktaturen würde so etwas nicht passieren."
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Da arbeiten Politiker Handlungsleitlinien aus, die der Arzt abarbeiten soll. Schon ist der Patient gesund. Eine völlig mechanistische Vorstellung der Medizin."