"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Da arbeiten Politiker Handlungsleitlinien aus, die der Arzt abarbeiten soll. Schon ist der Patient gesund. Eine völlig mechanistische Vorstellung der Medizin."
"Darüber, dass Rammstein keine qualitativ hochwertigen Texte liefert, braucht man nicht weiter zu diskutieren. Wäre dies allerdings ein relevantes Kriterium, dann gehörte das Programm von RTL und SAT 1 nahezu komplett auf den Index."
"Die Privatisierung von Kliniken hat nicht zu Kostensenkungen geführt; bei den Krankenhäusern stiegen die Ausgaben mit 2,5 Prozent sogar überdurchschnittlich."