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Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)

Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.

Das den heutigen Verhältnissen nicht mehr adäquate Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen sollte durch ein neues leistungsgerechtes Vergütungsmodell ersetzt werden, das sich am Bild des hauptberuflich tätigen und selbstständigen Sachverständigen orientiert; dies ist allerdings für den Bereich der ärztlichen Sachverständigen nicht erreicht worden. Lediglich der zehnprozentige Ostabschlag für den Bereich des Justizkostenrechtes für die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen ab 1. Juli 2004 entfällt (anders als in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte).

Die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSeg) geregelten Stundensätze mit Gebührenrahmen sind durch Honorargruppen, entsprechend der unterschiedlichen Sachverständigengruppen, mit festen Stundensätzen ersetzt worden.

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