"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Man will jedoch auf das KV-System nicht verzichten. Denn ohne uns würde die Unzufriedenheit der Ärzte direkt auf Krankenkassen und Politik zurückfallen."
"Das Problem liegt darin, dass die Normen der Industrie auf Krankenhäuser übertragen werden, obwohl es um Menschenleben geht. Der Mensch im Krankenhaus ist heute kein Mensch mehr, sondern eine Fallpauschale."