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Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Geradezu unanständig, dass die Vertreter der ärztlichen Oberschicht auf höhere Honorare drängen und die Versicherten weiter auspressen wollen."
Annelie Buntenbach (DGB) 21.5.2008
"Man will jedoch auf das KV-System nicht verzichten. Denn ohne uns würde die Unzufriedenheit der Ärzte direkt auf Krankenkassen und Politik zurückfallen."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Wenn der Patient als Beitragszahler geliebt wird, als kranker Mensch aber nur noch lästig ist, stimmt die Grundausrichtung nicht mehr."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Das Problem liegt darin, dass die Normen der Industrie auf Krankenhäuser übertragen werden, obwohl es um Menschenleben geht. Der Mensch im Krankenhaus ist heute kein Mensch mehr, sondern eine Fallpauschale."
Ulrich Hildebrandt 21.12.2016

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