Apropos 80 empfehlenswerte Krankheiten

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Es ist vertretbarer, allen Bürgern eine Grundversorgung zukommen zu lassen, als nur wenigen einen Zugang zu allem."
Prof. U. Wiesing (BÄK, Ethikkommission) 30.4.2008
"Geradezu unanständig, dass die Vertreter der ärztlichen Oberschicht auf höhere Honorare drängen und die Versicherten weiter auspressen wollen."
Annelie Buntenbach (DGB) 21.5.2008
"Wenn der Patient als Beitragszahler geliebt wird, als kranker Mensch aber nur noch lästig ist, stimmt die Grundausrichtung nicht mehr."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Vertraut dem Volke und arbeitet für dasselbe. dann wird auch euch der Lohn nicht fehlen, wenngleich der Abbruch zahlreicher Einrichtungen, das Verschwinden vieler Menschen, die völlige Umgestaltung des öffentlichen Lebens den Gedanken unserer Vergänglichkeit ganz nahe bringt."
Rudolf Virchow (1902)

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