Behinderung, Ausweis und Nachteilsausgleich

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
Peter Oberender: Wachstumsmarkt Gesundheit (2006)
"Im Rahmen der Regelversorgung ist eine optimale ambulante Versorgung von psychisch Kranken zurzeit aus budgetären Gründen kaum möglich."
Dr. med. F. Bergmann (BVDN) 30.4.2008
"In truth, the physician reimbursement system is not meant to be understood by mortal man. And that’s the point. It turns out that this incomprehensible physician reimbursement system was set on its current path by one simple desire: to force doctors to covertly ration healthcare."
DrRich (The Covert Rationing Blog) 3.7.2008
"If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy."
Philip R. Zimmermann 1991

scroogle


this siteweb

Aktuelle Einträge

Hinweis

Creative Commons License - Some Rights Reserved