Skip to content

Wahnsinnswoche 2019:06

In dieser Woche 181 Patientenkontakte und 22 Terminausfälle. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei.


Immer wieder rufen Leute an, die mit Hinweis auf meinen Internetkalender einen Termin in ca. 3 Monaten haben möchten. Aus schmerzlicher Erfahrung (solche Termine sind in der Vergangenheit überzufällig oft ohne Absage ausgefallen) biete ich stattdessen an, kurz- bis mittelfristig zunächst in die offene Sprechstunde zu kommen. Dann können wir klären, was Sie brauchen und ob ich das anbieten kann.


Ich will mal was klarstellen:

"Niemand wird gezwungen, Kassenarzt zu sein." Die Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, am 31.07.2009.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte 2018 bei der Vorstellung seines Terminservicestellengesetzes im Deutschen Bundestag: „Niemand ist gezwungen, Kassenarzt zu werden.“

Und tatsächlich: wenn man es möchte, kann man sich ins Arztregister eintragen lassen und anschließend einen Zulassungsantrag stellen. Wenn man dann zugelassen wird, darf man als Vertragsarzt arbeiten. Alles geregelt in § 95 SGB 5 und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV). Wie gesagt: man kann, muss aber nicht. Und man wird auch nicht dazu gezwungen.

Genauso zwanglos ist auch der Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt (ebenfalls in den o.g. Gesetzen bzw. Veordnungen) geregelt. Wenn man es möchte, kann man zum Ende des folgenden Kalendervierteljahrs kündigen (§ 28 Ärzte-ZV).

Wenn jetzt also der Vorsitzende der Bezirksärztekammer Trier seine niedergelassenen Ärzte in der Region dazu aufruft, ihre Kassenzulassungen vor dem Hintergrund planwirtschaftlicher Eingriffe in den Arztberuf zurückzugeben, dann ist das kein Aufruf zum "Verstoß gegen geltendes Recht" (wie eine offenbar gesetzesunkundige Sprecherin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums kritisiert), sondern ein notwendiger Hilferuf.

Es verstößt nach § 95b SGB 5 lediglich gegen die vertragsärztlichen Pflichten (also nicht gegen ein Gesetz) , die Zulassung im Kollektiv zurückzugeben. Das wird dann mit sechsjährigem Berufsverbot (als Vertragsarzt) geahndet. Die individuelle Kündigung der Zulassung wird davon nicht berührt.

Als Arzt habe ich also die freie Wahl. Meine PatientInnen leider nicht. Die meisten sind Zwangsmitglieder ihrer Kassen, völlig alternativlos. Deshalb bleibe ich auch vorläufig Vertragsarzt.


Soulfood 1: Ein Treibstoff namens Zuversicht. Wie bewahrt man seinen Lebensmut, wenn sich die Welt radikal wandelt. "Die Angst kommt von alleine, um das zuversichtlich werden müssen wir uns bemühen", erzählt der Wissenschaftsjournalist Ulrich Schnabel. Audio 26:38 Minuten bei WDR 5.


Soulfood 2: Emerson, Lake & Palmer - Fanfare For The Common Man

Ja, die Bayern

Die Auseinandersetzungen dort hatten einiges an Lokalkolorit zu bieten. Neben allen Bemühungen des BHÄV, für seine Klientel bessere Vertragsbedingungen auszuhandeln, spielten auch historische, zum Teil landesspezifische Grabenkämpfe zwischen KVB und BHÄV, Fachärzten und Hausärzten, eine Rolle. Hinzu kommen bundespolitische Meinungsverschiedenheiten, die der BHÄV auszunutzen versucht hat.

Nach den immer schärfer werdenden Drohungen (Rechtswidrig! Über Nacht keine Patienten mehr! Sechsjähriges Berufsverbot gefährdet die eigene Existenz! Nie wieder Weihnachtsgeschenke!) überrascht es nicht, dass sich nur immerhin 40% der Hausärzte letztlich zu einem Zulassungsverzicht in der Lage sahen. Wer derart mit empfindlichen Übeln bedroht wird, könnte glatt Angst bekommen haben. Wie sagte ein Kollege an anderer Stelle? "Was ist das für ein Land, das seine Ärzte mit Existenzvernichtung bedroht, um sie zur Arbeit zu pressen. Das kennt man sonst nur von totalitären Regimen."

Rückblickend könnte man entschuldigend den Eindruck gewinnen, dass die Angst, die manche Ärzte beim Gedanken an einen Zulassungsverzicht entwickelt haben, in Wirklichkeit Trennungsängste der KVB, der Kassen, und der Politik gewesen sind, die sich auf die ausstiegswilligen KollegInnen übertragen haben.

Besagter §95b SGB5, auf den sich die Sprüche von der Rechtswidrigkeit und von der Existenzbedrohung bezogen haben, geht übrigens auf das Konto eines anderen Bayern, der seine hervorragenden Fachkenntnisse immer wieder gern unter Beweis stellt: Seehofer.

Besagter §95b wird in wesentlichen Teilen auch als verfassungsrechtlich bedenklich beurteilt...

Schwamm drüber. Immerhin ist jetzt deutlich, dass die ärztliche Versorgung in einigen Bereichen bedrohlich wackelt. Dieses Thema wird auch in den kommenden Monaten nicht von der Tagesordnung verschwinden.

Eines sollte aber niemand vergessen: weder Politiker wie Herr Söder, Herr Seehofer, oder Herr Rösler, noch Verwaltungsfachkräfte, wie Herr Gaßner oder Herr Schösser, noch Berufsfunktionäre, können die Patientenversorgung übernehmen.

Das können nur Ärzte.

Solidarität mit Bayern. Jetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die bayerischen Hausärzte gehen einen mutigen Weg. Die Rückgabe der Kassenzulassung ist der letzte Weg. Alles andere wird ausgesessen. Das haben wir in den letzten Jahre zu genüge erfahren. ES WIRD NICHT BESSER WERDEN. ES KANN GAR NICHTS BESSER WERDEN, DENN DIE ZERSCHLAGUNG DER FREIBERUFLICHKEIT IST DAS ERKLÄRTE ZIEL VON POLITIK UND KASSEN.

Viele bayerische Kolleginnen und Kollegen haben verständlicherweise Angst. Vor allem Angst um ihre Existenz. Doch der Verbleib im System wird unsere Existenzen vernichten! Die Kolleginnen und Kollegen brauchen jetzt unsere Solidarität. Mit Bayern wird der Damm brechen. Andere Bundesländer werden folgen.

SPRECHEN SIE DEN BAYERISCHEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN MIT IHRER SOLIDARITÄTSBEKUNDUNG MUT ZU!!! 

Erklären Sie sich JETZT durch einen Eintrag in diese Unterschriftenliste mit den bayerischen Ärzten und der geplanten Rückgabe der Kassenzulassung solidarisch! Diese Website ist eine reine Privatinitiative. Die Adresse dieser Website wird dem Bayerischen Hausärzteverband mitgeteilt. Bitte geben Sie die Adresse: www.solidaritaet-mit-bayern.de  an alle Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Helfen Sie mit, dass aus dieser Unterschriftenaktion ein Monument der Solidarität wird. Vielen Dank.

Dr. med. Markus Schlarmann, Lohne

Geht's Ihnen noch gut?

Sind Sie niedergelassene(r) Arzt/Ärztin? Sie haben Spass an der Arbeit und sind zufrieden damit? Haben ein gutes Einkommen durch Ihre Arbeit? Dann gehören Sie zu einer aussterbenden Art.

Wer in diesen Tagen "stolzer" Besitzer einer Kassenzulassung ist, hat mehr als einen Grund, unglücklich zu sein. Regressknüppel werden Ihnen zwischen die Beine geworfen, messerscharf kalkulierte Budgets depotenzieren Sie, schnell geraten Sie in den undifferenzierten Verdacht der Abzocke, und das Formularunwesen fesselt Sie bis tief in die Nacht an den Schreibtisch.

Geht's Ihnen noch gut?

Lesen Sie weiter im Arztbrief des Bündnis Direktabrechnung

(Download mit freundlicher Genehmigung des BD).

Solinger Ärzte starten fachübergreifendes Korbmodell

Niedergelassene Ärzte in Solingen proben den Ernstfall: Am 29. März 2007 haben sie einen fachübergreifenden Korb eröffnet.

"Die Reglementierungen und Drangsalierungen im Sachleistungssytem sind mittlerweile unerträglich geworden", erklärte Dr. Martin Schimkat, Augenarzt aus Solingen, im Gespräch mit dem änd. Gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der Freien Ärzteschaft, Hans-Peter Meuser, und dem Rechtsanwalt Uwe Jansen aus Solingen informierte er die anwesenden Kollegen über die Rechtslage zum kollektiven Zulassungsverzicht.

"Solinger Ärzte starten fachübergreifendes Korbmodell" vollständig lesen

Kollektive Zulassungsrückgabe

Die Augenärzte im Bereich der KV-Bezirksstelle Düsseldorf haben ein Korbmodell zur Zulassungsrückgabe eingerichtet. Dies bestätigte Dr. Peter Loula, 2. Vize-Präsident der Freien Ärzteschaft (FÄ) und BVA-Obmann des Bezirks Düsseldorf.

Gezielt angeschrieben wurden die zirka 125 Augenärzte im KV-Bezirk. Die Laufzeit des Projekts Korbmodell ist unbefristet. Das nächste wichtige Verfahrensziel ist das Erreichen des Quorums, das auf 70 Prozent festgesetzt wurde. Ist diese Quote erreicht, wird eine Versammlung anberaumt, auf der über die kollektive Zulassungsrückgabe abgestimmt wird. Aber, so Loula, keinem Augenarzt werde die persönliche Entscheidung aus der Hand genommen. „Selbst nach einem Rückgabe-Beschluss hat jeder noch eine Woche Zeit, sich zu entschließen - ja oder nein. Das heißt, es gibt keine Mehrheitsentscheidung eines Gremiums über ein Individuum. Der Beschluss ist nicht absolut bindend. So wird das Risiko für den einzelnen Augenarzt minimiert.“ Niemand, der teilnimmt, verliert plötzlich und gegebenenfalls gegen seine Interessen die Zulassung.

::: Ophthalmologische Nachrichten 6.2.2007

Staatsanwälte fordern Direktabrechnung

Fast alle befragten Staatsanwälte befürworten eine Umstellung des herrschenden Sachleistungs- auf das Rechnungsprinzip. Damit bekommt der Patient – wie bei einem Handwerker – volle Einsicht und kann nachvollziehen, welcher Teil der Behandlung ein vermeidbarer Kostentreiber war und ob die Rechnung der Sache nach korrekt ist.

Die Zeit 29.6.2006