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Wahnsinnswoche 2018:35

In dieser Woche 179 Patientenkontakte und 16 Terminausfälle. Bis zum 12.11.2018 sind leider keine Termine mehr frei.


Da ist man eine Woche weg, und schon bricht montags das Chaos aus: Massenandrang den ganzen Tag über. Mit allen Restarbeiten war ich gegen 21 Uhr fertig...


Und dann war da am Montag noch der Brief der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein. Die wollen mich für ein Medikament, das ich 2014-2016 (!) einem Patienten verschrieben hatte, mit einem vierstelligen Betrag zur Kasse bitten. Weil der gemeine Bundesausschuss es seinerzeit von der Liste der erstattungsfähigen Medikamente gestrichen hatte. Blöderweise vertrug der Betreffende keine anderen Antidepressiva...

Ich hab den Prüfantrag erstmal zurückgewiesen:

Im vorliegenden Fall erfolgte eine psychiatrisch psychopharmakologische Behandlung wegen teils schwer depressiver Symptome zwischen April 1998 und April 2016.

Ab Juni 2006 erfolgte eine antidepressive Behandlung mit Reboxetin (TMD 10 mg). Darunter trat bis Mai 2011 eine ausreichende Stabilisierung ein. Der Versuch, Reboxetin durch Duloxetin (TMD 60 mg) zu ersetzen, scheiterte im Juni 2011 an erheblichen UAW (Übelkeit mit Erbrechen). Auch der zweite Versuch, Reboxetin durch Venlafaxin (TMD 75 mg) zu ersetzen, scheiterte im Juli 2011 an erheblichen UAW (Übelkeit mit Erbrechen), und es entwickelte sich eine schwer depressive Symptomatik. Diese ließ sich nur durch erneute Behandlung mit Reboxetin (TMD 8 mg) dauerhaft unterbrechen.

Ich habe daher im genannten Zeitraum (28.7.2014-4.4.2016) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 31 SGB V, Absatz 1, in Verbindung mit § 16 AM-RL (pdf), Absatz 5, ein Arzneimittel, das auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 von der Versorgung ausgeschlossen war, ausnahmsweise im medizinisch begründeten Einzelfall mit Begründung zu verordnen. Die Rechtsgrundlage ist auf den Rezepten vermerkt.


Gehirnwäsche mal anders: The TRUTH Why Modern Music Is Awful.


Der Wuppertaler Krisendienst lädt ein zum Suizidpräventionstag am 10.09.2018 um 17.00 Uhr, im Zentrum für Pflege und Betreuung am Arrenberg, Ernststraße 34 in Wuppertal. Programm (pdf)


Methylphenidat kann bei Kindern und Adoleszenten Halluzinationen und andere psychotische Symptome auslösen.


Versicherte stellen ambulanter Versorgung gutes Zeugnis aus.


Phänomenaler Tarifabschluss: Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2019 auf 10,8226 Cent angehoben (aktuell 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent.


Soulfood: The Prodigy - The Day Is My Enemy

Und nochmal das Ganze: Live in Russia

Mir ist so langweilig

Immer diese Patientenkontakte. Das ist auf die Dauer zu eintönig. Wie gut, dass meine Funktionäre eine neue Ablenkung für mich ausgedacht haben:

die ambulanten Kodierrichtlinien.

Ab Januar 2011 muss kann ich mich gar nicht mehr mit lästigen Behandlungen herum schlagen. Ich muss kann dann nur noch richtig kodieren.

Ich musste ja schon immer alle Diagnosen nach ICD maschinenlesbar verschlüsseln, damit sie für die Bürokraten besser auszuwerten sind (wegen Morbi-RSA). Die bisherige Praxis genügte denen aber nicht (wahrscheinlich ist ihnen auch langweilig). Seit geraumer Zeit schicken sie Kontrolleure in die Praxen, um den Ärzten das Right-Coding beizubiegen.

Aber ab Januar 2011 wird endlich richtig kodiert. Die Bedienungsanleitung umfasst schlappe 161 Seiten, und nach Einschätzung des Herausgebers (Institut des Bewertungsausschusses) wird die Kodierung zwar einerseits leichter, andererseits viel aufwändiger:

Dafür aber geben sie genau vor, wie zu kodieren ist. Dies soll das Kodieren leichter machen. Doch gerade in der Einführungsphase wird die Umstellung für etliche Praxen einen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Allein das Lesen der Richtlinien kostet Zeit.


Klar. 161 Seiten und noch mal so viele Begleitdokumente - das kostet wirklich viel Zeit. Dennoch schafft es die KBV, mich zu Höchstleistungen beim Kodieren zu motivieren: mit Regressdrohungen beispielsweise, oder mit dem Hinweis, dass ein guter Coder auch ein guter Arzt sein müsse und daher mit seiner Arbeitsqualität auftrumpfen könne.

Auch klar. Im Restaurant essen die wahrscheinlich die Speisekarte auf und leiten daraus ab, dass sie bei einem Spitzenkoch gegessen haben...

Nicht alle sind begeistert von diesem neuen Hobby.

Kassenärztliche Vereinigung Hessen - VV der KV Hessen fordert: Kodierrichtlinien nicht umsetzen!

Die ab Januar 2011 geltenden Kodierrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen in Hessen nicht eingeführt werden. Erste Erfahrungen aus Bayern hätten eindeutig gezeigt, dass die neuen Kodierrichtlinien sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Alltag nicht praktikabel sind und nur noch mehr Bürokratie verursachen.

Presse Detail - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat sich gegen die Einführung der neuen ambulanten Kodierrichtlinien in der geplanten Form ausgesprochen.

Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Gegen Kodierrichtlinie und Aquik-Qualitätsindikatoren

Die KV Nordrhein soll gemeinsam mit anderen KVen via Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) die Einführung der Kodierrichtlinien bundesweit verhindern.

Die Vertreterversammlung KV Nordrhein fordert von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die „ambulante Kodierrichtlinie“, die zum 1. Januar 2011 verbindlich eingeführt werden soll, nicht einzuführen.

Die bisher im Bundesgebiet mittels Diagnosecodierung dokumentierte Morbidität ist nicht plausibel und damit zur Bereinigung der Vergütung nachweislich nicht geeignet. Damit disqualifiziert sich die Diagnosecodierung als nicht sachgerecht und nicht praktikabel für die Honorarsteuerung.

Für eine Verschiebung der Kodierrichtlinien | Axel Munte: So sehe ich das

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Ambulanten Kodierrichtlinien in ihrer derzeitigen Form nicht praxistauglich sind. Daher habe ich am vergangenen Freitag auch gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen in der Vertreterversammlung der KBV gefordert, die Ambulanten Kodierrichtlinien für ein Jahr auszusetzen. Aufgrund der Komplexität der Ambulanten Kodierrichtlinien kommt es zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand in den Praxen, der so nicht vertretbar ist.

KVH Hamburg

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg am 17.6.2010 fordert außerdem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Umsetzung der „ambulanten Kodierrichtlinie“ so lange nicht zu betreiben, bis sichergestellt ist, dass die Entwicklung der Gesamtvergütung morbiditätsentsprechend erfolgt.

Falls diese Richtlinie im Januar doch kommt, wissen Sie jedenfalls, warum ich Ihnen dann bis auf weiteres keine Termine anbieten kann.

Änderung der Psychotherapie-Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2006 die Psychotherapie-Richtlinien geändert. Bisher wurde eine alte, wenig differenzierte Beschreibung der Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie verwendet. Daher wurde eine redaktionelle Aktualisierung der Beschreibung der Indikationen für die Richtlinien-Psychotherapie für sinnvoll gehalten, die sich jetzt durch die Änderung an der Terminologie des Kapitels F der International Classification of Diseases der WHO (ICD-10) orientiert. Damit ist jedoch weder eine Ausweitung noch eine Eingrenzung der bisher definierten Indikationsbereiche für Psychotherapie verbunden.

"Änderung der Psychotherapie-Richtlinien" vollständig lesen

Neuordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege

Zum 1.7.2005 tritt die Neufassung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V in Kraft. Diese regeln die Verordnung häuslicher Krankenpflege, ihre Dauer und die Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärzte mit den die häusliche Krankenpflege durchführenden ambulanten Pflegediensten und den Krankenhäusern.

Die erste Fassung der Richtlinien für häusliche Krankenpflege gemäß Beschluss vom 25.10.1999 enthielt keine Regelung für die häusliche Krankenpflege von psychisch kranken Menschen (psychiatrische Krankenpflege).

Die Auswertung internationaler und deutscher Studien erbrachte Teilinformationen, die in der Richtlinie berücksichtigt werden sollten. Als wesentliche Aussage kann festgehalten werden, dass Evidenzen bzw. übereinstimmende Informationen aus den Studien zu höherem Zeitaufwand für die Pflege psychisch Kranker als für die Pflege rein somatisch Kranker zu entnehmen sind. Das ist aber nach übereinstimmender Auffassung des Unterausschusses "Häusliche Krankenpflege" eine vergütungspolitische und keine ordnungsrechtliche Feststellung.

"Neuordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege" vollständig lesen

Noch so'n Ding: Krankenfahrten

Nochmal Ärztezeitung:

Am 22. Januar hatte der Gemeine Bundesausschuß (der schon wieder) von Ärzten und Krankenkassen die Krankentransport-Richtlinie geändert (gesetzlichen Vorgaben in Paragraph 60 des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes).

Gezahlt werden die Kosten von der Kasse nur noch nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse "bei zwingender medizinischer Notwendigkeit und in besonderen Ausnahmefällen".

Möglich ist der Transport zu Lasten der Kassen nur dann, wenn

  • die Therapie über einen längeren Zeitraum eine hohe Behandlungsfrequenz erfordert (etwa Dialysebehandlung, Strahlentherapie oder Chemotherapie - die Liste wurde als "nicht abschließend" bezeichnet
  • eine Erkrankung mit vergleichbarem Schweregrad und vergleichbarer Behandlungsintensität vorliegt
  • der Patient dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist und bei der Verordnung einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" vorlegt oder in die Pflegestufen 2 oder 3 eingestuft ist

    Besonders interessant in diesem Zusammenhang:

    Damit die Kasse die Kosten des Transports übernimmt, muß der Arzt in manchen Fällen auf dem Formular auch die Diagnose des Patienten notieren - die kann dann auch der Taxifahrer lesen.

    Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiß man keinen Rat (das ist nichts Neues). Wollen Ärzte das Problem umgehen, müßten sie auf die Verordnung der Krankenbeförderung gegebenenfalls verzichten, sagte ein KBV-Sprecher der "Ärzte Zeitung". Dann zahlt der Patient die Fahrt aus eigener Tasche.

    Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsreform kann der Patient so künftig - ausser mit seinem Friseur - mit seinem Arzt und seinem Taxifahrer besprechen.
     
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