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Warten auf Wulff

Zweiter offener Brief der Initiative Regressabwehr Niedersachsen, der Ärztegenossenschaft Nordwest und der Freien Ärzteschaft e.V. an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen vom 03.12.2007

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulff,

drei ärztliche Organisationen haben Ihnen wegen der versorgungsfeindlichen "Regress"- Verfahren gegen niedersächsische Ärzte am 23.10.2007 einen offenen Brief zugesandt. Dieser wurde darüber hinaus den maßgeblichen politischen Stellen des Landes Niedersachsen, den Körperschaften des Öffentlichen Rechts, der Presse und 12.000 niedergelassenen freiberuflichen Ärzten bekannt gegeben. Ferner wurden unsere Patienten darüber informiert.

Wir warten bisher vergeblich auf Ihre Antwort.

Selbst wenn wir annehmen können, dass Sie Ihre Energie dem gegenwärtigen Landtags- Wahlkampf widmen wollen, kann doch die politische Verantwortung des Ministerpräsidenten währenddessen nicht suspendiert sein, zumal die Regresse in ihren Auswirkungen die Wählerschaft empfindlich treffen und Basis zunehmender sozialer Unzufriedenheit darstellen.

Die Ärzte und ihre Verbände nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit der niedersächsischen Bevölkerung ernst. Die irritierenden "Regress"-Verfahren, für die Ihre Regierung die oberste Verantwortung trägt, stören bei der Erfüllung unserer Aufgaben nachhaltig und untergraben das Vertrauen in die zuständigen Institutionen des Gesundheitswesens.

Deshalb erlauben Sie uns, Sie heute an unseren Brief zu erinnern und Sie um eine umgehende persönliche öffentliche Antwort zu bitten. Mit einem Bescheid einer nachgeordneten Stelle können wir uns auf keinen Fall zufrieden geben.

Wir sind entschlossen, in unserem Eintreten für diese legitime und essenzielle Angelegenheit nicht nachzulassen. Dies ist unsere gemeinsame Pflicht vor dem Hintergrund des Erhalts einer funktionierenden patientenorientierten wohnortnahen Versorgung.

Wir fordern Sie nochmals auf: Nehmen Sie im Interesse der kranken Menschen, ihrer Ärzte und des Vertrauens der Bürger in ein gerechtes und verfassungstreues Land Niedersachsen Ihre Verantwortung wahr und beenden Sie die Existenz bedrohenden Regresse!

Mit freundlichen Grüßen

Freie Ärzteschaft e.V. Bergstraße 14, 40699 Erkrath, Tel.: 02104 1385975, Fax: 02104 449732
Ansprechpartner für die Presse: Wieland Dietrich, Essen, Freie Ärzteschaft Tel.: 0173 5370708
mail@freie-aerzteschaft.de

Geht's Ihnen noch gut?

Sind Sie niedergelassene(r) Arzt/Ärztin? Sie haben Spass an der Arbeit und sind zufrieden damit? Haben ein gutes Einkommen durch Ihre Arbeit? Dann gehören Sie zu einer aussterbenden Art.

Wer in diesen Tagen "stolzer" Besitzer einer Kassenzulassung ist, hat mehr als einen Grund, unglücklich zu sein. Regressknüppel werden Ihnen zwischen die Beine geworfen, messerscharf kalkulierte Budgets depotenzieren Sie, schnell geraten Sie in den undifferenzierten Verdacht der Abzocke, und das Formularunwesen fesselt Sie bis tief in die Nacht an den Schreibtisch.

Geht's Ihnen noch gut?

Lesen Sie weiter im Arztbrief des Bündnis Direktabrechnung

(Download mit freundlicher Genehmigung des BD).

Probleme mit Vorab-Befreiungen bei Regressen

Die weit verbreitete Praxis der Krankenkassen, Versicherte vorab für 2005 von den Zuzahlungen zu befreien, kann für niedergelassene Ärzte negative Konsequenzen haben.

Bei Arzneimittelregressen wird der Arzt nur mit den Kosten belastet, die der Kasse tatsächlich entstanden sind, Rabatte und Zuzahlungen werden abgezogen. Wenn Patienten sich gegen eine Vorauszahlung in Höhe ihrer individuellen Belastungsgrenze bereits jetzt von den Zuzahlungen befreien lassen, tauchen diese Beträge auf den von den Ärzten in 2005 ausgestellten Rezepten aber nicht mehr auf.

Gerade Ärzte mit vielen zuzahlungsbefreiten Patienten, etwa in sozialen Brennpunkten, könnten dadurch in Schwierigkeiten geraten. Denn es gebe keine Möglichkeit festzustellen, in welchem Ausmaß die Versicherten Zuzahlungen hätten leisten müssen.

Quelle: Ärzte Zeitung, 14.12.2004

Geprüfte Ärzte

2005 treten zunächst neue Richtlinien zur Prüfung der Kassenabrechnungen in Kraft, und Prüfverfahren erreichen ein bislang noch nicht gekanntes Ausmaß.

Nach der Vorgabe im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen neue Richtlinien zum Inhalt und zur Abwicklung der Abrechnungsprüfung beschlossen.

Die Prüfungen werden bundesweit einheitlich durchgeführt. Die KV muss auch in Zukunft überprüfen, ob die Leistungen überhaupt abgerechnet werden dürfen: Wurde die Leistung vollständig erbracht? Wurde sie unzulässigerweise delegiert? Ist sie fachfremd?

Neu werden bundeseinheitliche Zeitprofile vorgegeben. Auffällig rechnet ab, wer die Grenze von 12 Stunden pro Tag an mehr als drei Tagen im Quartal oder 780 Stunden im Quartal überschreitet. Dann stehen ergänzende Prüfungen an.

In Praxisgemeinschaften muß die Notwendigkeit der gleichzeitigen Behandlung von Patienten durch mehrere Ärzte lückenlos dokumentiert werden. In medizinischen Versorgungszentren erstreckt sich die Plausibilitätsprüfung auch auf die Einhaltung der genehmigten Arbeitszeiten von angestellten Ärzten.

Neu sind sehr weitreichende Prüfrechte der Kassen: Die Abrechnung wird daraufhin durchleuchtet, ob eine Leistungspflicht der Kasse besteht (zum Beispiel bei Chipkartenmissbrauch oder gewählter Kostenerstattung) und einer Überprüfung der Zuzahlungen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Verfahren.

Zusätzlich sind die Kassen berechtigt, angegebene Diagnosen zu prüfen, Art und Umfang der abgerechneten Leistungen bei Diagnosen, für die es evidenzbasierte Leitlinien gibt, unter Berücksichtigung des Fachgebiets zu untersuchen und eine quartalsübergreifende Plausibilitätskontrolle der Diagnosendokumentation vorzunehmen (hier kommen die Patientendaten ins Spiel).

Ebenfalls dazu gehören Prüfungen der Plausibilität (dafür gibt es sogar eigene Plausibilitätskommissionen) von Art, Häufigkeit und Struktur der Leistungen sowie der Diagnosendokumentation bezogen auf das Gebiet, in dem der Vertragsarzt zur Versorgung zugelassen ist. Schließlich kann die Krankenkasse auch die Plausibilität der angegebenen Diagnosen durch Vergleich mit Arzneimittelverordnungen prüfen.

Kassen können jederzeit weitere Prüfungen beantragen. Die Neuregelungen des GMG beschränken also über die Regelleistungsvolumina nicht nur das Abrechnungspotential, sondern unterwerfen auch die gesamte Abrechnung des Vertragsarztes (und das Verhalten ihrer Mitglieder) einer lückenlosen Kontrolle.

Aus der Ärzte Zeitung, 29.09.2004