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Die KVNo macht Gebrauch von ihrem Ermessensspielraum

Vom 3. Quartal 2010 an werden die psychiatrischen Gesprächsleistungen wieder im RLV versenkt. Zum Ausgleich erhalten wir zusätzlich ein QZV für die Ziffer 21230.

Das RLV beträgt 43,04 €, das QZV 3,94 €, macht also zusammen 46,98 €. Bei durchschnittlich 442 Fällen lägen die durchschnittliche KV-Zahlungen dann bei 20.765 € (knapp 600.000 Punkte). Zuzüglich genehmigter Richtlinienpsychotherapie. Also knapp die Hälfte der 160.000 € Jahreshonorar, die neulich in der Presse herumgeisterten.

Mich würde mal interessieren, ob bzw. wie die nordrheinischen Psychiater ab dem 1.7. ihre Praxisorganisation umstellen, um weiteren Verlusten vorzubeugen. Fallzahlsteigerung? Mehr Psychotherapie? Wuppertaler Rundschau austragen? Ausland? Rente?

So haben sich die RLV seit dem 1. Quartal 2009 übrigens entwickelt:



Die Delle in der Mitte, das sind die vier Quartale, in denen das RLV (überproportional) um die Gesprächsleistungen gekürzt worden war.

Ach du dickes Ei!

KBV - Pressemitteilungen 2010 - KBV und Kassen beschließen, RLV aufzuwerten

Die Vertreter von KBV und Krankenkassen einigten sich darauf, ab 1. Juli aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zunächst die Finanzierung der RLV sicherzustellen und danach erst die Vergütungen für bislang „freie Leistungen“ zu berechnen. Zur Steuerung dieser Leistungen, die wie bisher ebenfalls aus der MGV honoriert werden, werden qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt.

Großartig. Zum 1.1.2009 bekamen wir die Regelleistungsvolumina. Zum 1.7.2009 wurden "freie Leistungen" eingeführt. Und zum 1.7.2010 kriegen wir Regelleistungsvolumina plus minus "Zusatzvolumen".

Die wissen scheinbar genau, was sie tun.