Unterschreiben Sie via facharzt.de die Resolution zu den Beschlüssen des 112. Deutschen Ärztetages
Die Unterzeichner unterstützen die Ansichten der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer des 112. Deutschen Ärztetages und distanzieren sich von den Verlautbarungen des Vorstands der Bundesärztekammer, die nicht dieser Mehrheitsmeinung entsprechen.
In diesem Sinne fordern wir
- die Kostenerstattung,
- ein Ende der "Priorisierungs"debatte und
- die Nichteinführung der elektronischen Gesundheitskarte und Beendigung aller Vorversuche in allen Testregionen.
Begründung
Die Unterzeichner bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis verpflichtet, sich von undemokratischem Verhalten zu distanzieren. Demokratische Entscheidungen basieren auf dem Mehrheitsprinzip. Es ist nicht akzeptabel, wenn die Mehrheitsmeinung von einigen wenigen ins Gegenteil verkehrt wird und so über die Presse in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild der Ärzte erscheint. Diese Verzerrungen wurden durch Kommentare in der Öffentlichkeit stehender Personen noch verstärkt.
Die Verfasser des Grundgesetzes schrieben im Entwurf dazu, der Staat sei für die Menschen da und nicht die Menschen für den Staat. Im endgültigen Wortlaut hieß es dann: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Die Würde der Unterzeichner wurde angetastet und ihre Ehre verletzt. Es wurden ihnen Ansichten unterstellt, die in der Öffentlichkeit ein falsches und schlechtes Bild der Ärzteschaft erzeugen.
Die Tendenzen der Politik zur Monopolisierung, Kapitalisierung, Industrialisierung und Verstaatlichung des Gesundheitswesens widersprechen nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch den Gesichtspunkten der sozialen Marktwirtschaft.
Auf europäischen Druck hin mußte die sogenannte Kostenerstattung (die Behandlung des Patienten gegen Rechnung, die ihm von seiner Krankenkasse erstattet wird) im Sozialgesetzbuch verankert werden. Jedoch wurden so viele Hemmschuhe und Stolpersteine mit integriert, dass im Interesse von Politikern, Krankenkassen, IT-Unternehmen und Kammervorständen, gegen das mehrheitliche Interesse der Ärzte und gesetzlich Krankenversicherten und gegen ein transparentes Gesundheitswesen die Kostenerstattung kaum in die Tat umgesetzt wurde.
Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, diese Hemmnisse sofort zu beseitigen. Kammern und Politiker fordern wir auf, in der Diskussion ehrlich zu bleiben, bei den Krankenversicherten keine Ängste zu schüren und das mehrheitlich abgelehnte, staatsdirigistische, undurchsichtige, teure und veraltete Sachleistungsprinzip abzuschaffen.
Wir lehnen die "Priorisierung" aus folgenden Gründen ab: Sie widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, den Menschenrechten und dem Grundgesetz. Sie ist nicht kontrollierbar, nur unter Inkaufnahme von Unmenschlichkeit konsequent umsetzbar. Sie ist willkürlich und praxisfremd, staatsdirigistisch und schwerfällig, nicht gerecht einsetzbar bei Katastrophen oder Epidemien und widerspricht den Prinzipien der Früherkennung (die schwersten Erkrankungen, wie Herzinfarkte, können mit den banalsten Symptomen, wie Übelkeit, beginnen).
Wir Unterzeichner lehnen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab, weil sie mit einem vertrauensvollen, persönlichen Arzt-Patient-Verhältnis nicht vereinbar ist. Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten wird außer Kraft gesetzt. Die intimsten Daten auf zentralen Servern sind vom Datengeber nicht mehr kontrollierbar. Die Persönlichkeitsrechte von uns allen würden außer Kraft gesetzt. Die eGK ist mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten nicht vereinbar.
Nicht nur die Patientendaten, auch das Verordnungs- und Behandlungsverhalten der Ärzte wird gläsern, zentralistisch steuer- und kontrollierbar.
Selbst wenn sich jetzt Datenschützer finden, die versprechen, die Daten seien sicher, würden sie nie zur persönlichen Verantwortung gezogen, wenn sie sich irrten. Und sie irren sich, denn überall, wo Gebrauch besteht, entsteht auch Mißbrauch.
Vom Selbstbestimmungrecht abgesehen würden Kranke, Alte, Behinderte und Technikunerfahrene benachteiligt. Die eGK als Verwaltungs- und nicht als Therapieelement trägt zur Gesundung der Bevölkerung nichts bei. Flächendeckende Zwangsinvestitionen mit zusätzlichen Folgekosten widersprechen dem Selbstbestimmungsrecht, der unternehmerischen Verantwortung und der grundgesetzlich garantierten Freiheit, noch dazu in Krisenzeiten. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt. Patienten, Ärzte und Apotheker bezahlen die Wirtschaftsförderung der IT-Branche. Es ist nicht zu erwarten, dass mit der eGK die Verwaltungskosten des Gesundheitswesens weniger werden.