Weil ich heute sowieso nichts besseres vor hatte, habe ich die CD zur Richtgrößenprüfung eingelegt und mit der Arbeit begonnen. 9 pdf mit insgesamt 12 MB. Da ist Ihr Datenkörper drin, und der sieht so aus:
Schon nach drei Stunden hatte ich das erste Quartal 2005 durchgesehen (mittlerweile war es 21 Uhr) und immerhin schon festgestellt, daß ich - bis auf drei - alle Datenkörper den jeweiligen Personen zuordnen konnte. Dabei fiel mir auf, daß in 49 von 834 Fällen die Apotheken teurere Medikamente abgegeben haben als die, die ich ursprünglich verordnet hatte (nämlich Originale statt Reimporte). Ausschließlich im Hochpreissegment. Das will ich an dieser Stelle weder bewerten, noch kommentieren.
Mal sehen, was ich daraus machen kann. Das kann ich ja dann am Wochenende erledigen. Für heute hab ich die Faxen dicke.
eine Stellungnahme Ihrerseits nicht vorliegen, wird der Prüfungsausschuss nach Aktenlage entscheiden. "Prüfungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein" Ende. Nett. Immerhin haben sie sich auf eine Fristverlängerung eingelassen.
Am 22.3.2007 schlug die "Überprüfung der Arzneiverordnungstätigkeit nach Maßgabe des Prüfverfahrens von Amts wegen bei Überschreiten der Arzneimittelrichtgröße gem. §12 i.V. mit Anlage 2 der Prüfvereinbarung (Richtgrößenvereinbarung) in den Quartalen 1/2005 bis 4/2005" bei mir auf. Nice lyrics. Es dauerte dann noch bis zum 26.3.2007, bis es TNT gelang, die dazu gehörige CD zuzustellen.
Worum geht's? 2005 hätte ich Medikamente im Wert von 123.563,41 € verordnen dürfen. Ich habe aber Medikamente im Wert von 324.661,73 € verordnen müssen. Ergibt eine potenzielle Strafzahlung von 201.098,32 €. Das würde mich, meine Eltern, Kinder und Kindeskinder fundamental ruinieren. Besser, die treten das Erbe gar nicht erst an...
No risk, no fun. Später mehr.
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