eine Stellungnahme Ihrerseits nicht vorliegen, wird der Prüfungsausschuss nach Aktenlage entscheiden. "Prüfungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein" Ende. Nett. Immerhin haben sie sich auf eine Fristverlängerung eingelassen.
Am 22.3.2007 schlug die "Überprüfung der Arzneiverordnungstätigkeit nach Maßgabe des Prüfverfahrens von Amts wegen bei Überschreiten der Arzneimittelrichtgröße gem. §12 i.V. mit Anlage 2 der Prüfvereinbarung (Richtgrößenvereinbarung) in den Quartalen 1/2005 bis 4/2005" bei mir auf. Nice lyrics. Es dauerte dann noch bis zum 26.3.2007, bis es TNT gelang, die dazu gehörige CD zuzustellen.
Worum geht's? 2005 hätte ich Medikamente im Wert von 123.563,41 € verordnen dürfen. Ich habe aber Medikamente im Wert von 324.661,73 € verordnen müssen. Ergibt eine potenzielle Strafzahlung von 201.098,32 €. Das würde mich, meine Eltern, Kinder und Kindeskinder fundamental ruinieren. Besser, die treten das Erbe gar nicht erst an...
No risk, no fun. Später mehr.
Sie wollen sich den ganzen Sermon reinziehen? Download hier.
Richtgrößen sind Größen, nach denen man sich richten muss. Oder sind es Größen, nach denen man gerichtet wird?
Jährlich treffen sich Vertreter von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung, um die so genannte Richtgröße auszuhandeln. Das ist der Geldbetrag, den die medikamentöse Behandlung eines kranken Menschen im Vierteljahr kosten darf. Dazu nimmt man alle Rezepte einer Fachgruppe aus dem vorletzten Jahr und teilt sie durch die Zahl der Patienten.
Ein seelisch krankes Kassenmitglied (oder ein Angehöriger) durfte 2001 pro Quartal Medikamente im Wert von maximal 103,08 DM, ein Rentner für maximal 155,13 DM erhalten (auf der Basis der Zahlen von 1999).
Warum gerade 2001?
Im März 2004 verschickte der gemeinsame Prüfungsausschuß der Ärzte und Krankenkassen monströse, in Gummifolie verpackte Pakete an zahlreiche Ärzte aller Fachrichtungen. Darin steckten bis zu 2500 eng bedruckte DIN-A-4 Seiten, auf denen alle Rezepte des Jahres 2001 aufgelistet waren - natürlich anonym. Außerdem enthielt das Paket einen Brief, in dem akribisch vorgerechnet wurde, um welchen Betrag die Praxis das vorgegebene Budget überschritten hatte.
Wenn ein Arzt Medikamente verordnet, die teurer sind als die Richtgröße erlaubt, kann ein Regress gefordert werden. Das heisst, dass Ärzte die Medikamente für ihre Patienten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Ausnahme: die Praxis bzw. die Patienten sind so wenig "durchschnittlich", dass eine begründete Überschreitung des vorgegebenen Budgets möglich werden kann. (Sie kennen das von Ihrem Bäcker: An einem durchschnittlichen Samstag kaufen und bezahlen Sie 6 Brötchen. Diese Woche haben sie überdurchschnittlichen Hunger und wollen 12 Brötchen. 6 davon bezahlt dann der Bäcker.)
Wenn ein Arzt eine nicht ganz durchschnittliche Praxis führt, dann kann er "Praxisbesonderheiten" anmelden. Der Prüfungsausschuß hat da schon mitgedacht und einen Teil der Medikamente herausgerechnet. Der Löwenanteil bleibt aber stehen, und jetzt muss sich der Arzt an die Arbeit machen. Es gilt, ein ganzes Jahr jeden einzelnen Patienten auf seine Überdurchschnittlichkeit zu prüfen. Das ist ein Haufen Arbeit, zumal die Durchschnittswerte geheim gehalten werden und nur mit hartnäckiger Suche aus dunklen Quellen ans Tageslicht befördert werden können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, oder wenn Sie selbst von diesem bürokratischen Monster bedroht werden, mailen Sie mich an. Niemand sollte sich diesem Verfahren allein stellen.