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Will etwa jemand die Psychos ärgern?

Das von der KV Nordrhein mitgeteilte Regelleistungsvolumen (RLV) für das dritte Quartal 2010 beträgt 43,04 € pro Fall, zuzüglich qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) von 3,49 € für die Ziffer 21230, also insgesamt 46,53 €.

Bei der Abrechnung des Ordinationskomplexes 21211, einer (!) Fremdanamnese 21216, und eines (!) weiteren Gespräches von zehn Minuten Dauer ergibt sich bereits ein Fallwert von 47,78 €. Hinzu kommen, bei Anrechnung der Ziffer 21230 in 37% der Fälle, umgerechnet 13,73 € pro Fall aus dem QZV.

Der Fallwert beträgt also, wenn ausschließlich die genannten Leistungen abgerechnet werden, bereits 61,50 €.

Ohne Fremdanamnese ergibt sich ein Fallwert von 46,63 €. Beschränkt man sich auf die Fremdanamnese, und lässt dafür das Gespräch weg, ergibt sich ein Fallwert von 48,03 €.

Das zugewiesene RLV lässt also lediglich die Abrechnung eines Ordinationskomplexes, eines zusätzlichen Gespräches von zehn Minuten Dauer, und der Betreuungspauschale für 37% der Fälle zu.

Nicht vergütet werden demnach u.a.:

  • Fremdanamnesen
  • Kriseninterventionen
  • Betreuung in Wohnheimen
  • Hausbesuche
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Anfragen von Krankenkassen

Das gibt Ärger...

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Kommentare

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gsauer am :

Hallo lieber Kollege, was heiß "Das gibt Ärger"? Es gibt ja gerade keinen Ärger, was auch passiert. Wen ich auch spreche, er versucht es, über die Masse zu machen (Nervenarztpraxis mit 1200 Scheinen) oder einen privaten Weg des Systemsausstiegs zu gehen (MVZ mit Klinik o.Ä.) oder er ist eben so gut wie pleite. Aber es gibt keinen Ärger, das ist das Einzige, was es nicht gibt. Also ich finde das erstaunlich. Gruß Sauer.

Dr. med. Ewald Proll am :

Wasser sucht sich auch den Weg des geringsten Widerstandes ;-) Insofern müssen diese Kollegen aufpassen, dass sie sich nicht über-flüssig machen. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass sich der eine oder andere doch noch einmal zu lautstarken Unmutsäußerungen bewegen lässt.

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