Kinder lehnen die Gesundheitsreform ab

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"Die freie Verfügbarkeit über Verordnungsmöglichkeiten gehört nicht zu den natürlichen Begabungen des Arztes."
Rolf Hoberg (AOK) 19.1.2006
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
Peter Oberender: Wachstumsmarkt Gesundheit (2006)
"Wir brauchen eine Grenze der Privatautonomie."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Um nur einen einzigen Kassenvorstand zu entlohnen (€ 20.000,-- pro Monat) müssen rund 100 Arbeitnehmer ihren monatlichen Zwangsversicherungsbeitrag entrichten."
Carlos Gebauer 24.4.2009

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