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Initiatoren des "Miesbacher Manifests" starten Unterschriftenaktion

Mit dem „Miesbacher Manifest“ hat eine Gruppe von Ärzten aus Bayern für Aufsehen gesorgt: Die Mediziner fordern in dem Schreiben die komplette Auszahlung aller erbrachten Leistungen mit festgelegten Eurobeträgen – und drohen mit Praxisschließungen, sollte diese Forderung nicht erfüllt werden.

Inzwischen unterstützen auch der neue Bayerische Facharztverband sowie die Fachärzte Orthopädie Oberland diese Initiative. Nach der Veröffentlichung des Manifests haben die Initiatoren des Schreibens dem änd nun eine aktuelle Erläuterung geschickt. Darüber hinaus starten sie auch eine Unterschriftenaktion: ­Direkt unter dem Text des Manifestes finden Sie den Link zu einer Seite, auf der auch sie mit Ihrer Unterschrift Zustimmung signalisieren können!

Aktuelle Erläuterung der Initiatoren:

Mit dem Regelleistungsvolumen wurde eine neue EBM-Euro-Gebührenordnung eingeführt, die den Patienten erstmals klar und deutlich veranschaulicht, wie katastrophal Ärzte in Deutschland bezahlt werden.

In der Regel übersteigt der Honoraranspruch in Euro beim 1. Patientenkontakt das Honorar, was einer Ärztin oder einem Arzt für das gesamte Quartal für die Behandlung einer Patientin oder einem Patienten zur Verfügung steht. Dies hat zur Folge, dass alle weiteren Patientenkontakte umsonst erfolgen müssen, was das Berufsrecht nicht erlaubt!

Die Fachärzte aus dem Landkreis Miesbach fordern deshalb von der Politik die sofortige notfallmäßige Aussetzung des Regelleistungsvolumens und damit die Aufhebung der Budgetierung.

Um nicht missverstanden zu werden:

Wir fordern die komplette Auszahlung aller erbrachten Leistungen nach der nun geltenden Gebührenordnung mit den festgelegten Eurobeträgen. Wir fordern genau das ein, was in der Koalitionsvereinbarung von FDP und CSU in Bayern festgelegt wurde: die Beendigung der Budgetierung.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob die KVB das hierfür fehlende Honorar von den Kassen nachträglich einfordern muss oder ob wir Ärzte direkt die Rechnungen entsprechend der EBM-Euro-Gebührenordnung an die Patienten stellen dürfen. Wir sind für beide Wege offen.

Sollte dies bis zum 15.02.2009 nicht gelingen, werden wir unsere Praxen schließen. Alle Kolleginnen und Kollegen, die diesen Weg mitgehen wollen, bitten wir um ihre Unterschrift und um die Beteiligung an der gegebenenfalls notwendigen Praxisschließung.

Miesbacher Manifest der Fachärzte zur Honorarreform 2009 - Regelleistungsvolumina

1.) Nach Angaben der Politik stehen den Kassenärzten in Bayern ab Januar 2009 4,2% mehr an Honorar zu, lt. anderen Angaben sogar 6,3%.

2.) Mit Wirkung zum 1.1.2009 erfolgt die Honorierung ambulanter ärztlicher Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil über sogenannte Regelleistungsvolumina (RLV). Deren Berechnung erfolgt durch Multiplikation einer individuellen Fallzahl (= Fallzahl des jeweiligen Vorjahresquartals) mit einem arztgruppenspezifischen Fallwert.

3.) Entgegen ursprünglichen Versprechungen wurden den niedergelassenen bayerischen Fachärzten diese Regelleistungsvolumina erst ca. zehn Tage vor Ende des Jahres 2008 mitgeteilt.

4.) Zusätzlich zu den Regelleistungsvolumina werden an verschiedene Arztgruppen Zuschläge ausbezahlt bzw. werden manche Arztgruppen ohne RLV extra bezahlt.

5.) lt. Angaben der KVB werden für die unter 4.) genannten Bezahlungen 51,5% der Gesamthonorrarsumme (271,8 Mio. von 528 Mio. €) bereit gehalten.

6.) Ein Teil des zusätzlichen Honorars können sich bayerische Ärzte über sogenannte „freie Leistungen“ erwirtschaften.

Hierzu stellen die niedergelassenen Fachärzte des Landkreises Miesbach folgendes fest:

1.) Bei fast allen Fachgruppen (Ausnahme: Nephrologie, Pädiatrie, lt. tel Miteilung Psychotherapie) wird – auch unter Berücksichtigung der o.g. Zusatzzahlungen – das Gesamthonorar erheblich, z.T. im deutlich zweistelligen Prozentbereich (bis 30%) gemindert. Vielfach wird bereits bei Betreten der Praxis durch den Patienten und den Erstkontakt mit dem Arzt der RLV-Fallwert überschritten.

2.) Die Entscheidung über die Bezahlung sogenannter freier Leistungen erfolgte z.T. offensichtlich willkürlich und ist rational kaum nachvollziehbar. Hier dürfte, neben der Aufhebung der sog. Strukturvertragsleistungen, eine wesentliche Ursache der Verwerfungen in der Honorarstruktur liegen. Bei der Einführung der RLV handelt es sich um eine „Pauschalierung der Pauschalierung“.

3.) Die Fachärzte des Landkreises Miesbach fordern, dass die Erhöhung der Gesamthonorarsumme bei allen Fachgruppen ankommt. Umsatzeinbrüche einzelner Fachgruppen durch die Honorarreform werden nicht hingenommen.

4.) Grundlage einer fairen Bezahlung soll der EBM 2000 plus sein, der die Wertigkeit einzelner Leistungen durch Zuordnung einer Punktzahl festlegt, wobei einem Leistungspunkt nach eindeutigen Äußerungen aus Politik und KV nunmehr endlich ein verbindlicher Wert, nämlich 3,5001 Cent, zugeordnet wird. Dieser Wert stellt für uns die absolute untere akzeptable Grenze dar, nachdem ursprünglich ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Punktwert von 5,11 Cent errechnet wurde.

5.) Eine „Almosenkausel“ in der RLV-Broschüre der KVB, die im Fall eines drastischen Umsatzeinbruchs vorläufig eine Anhebung des Honorars auf höchstens 85% des Vorjahresquartals vorsieht, wird als solche nicht akzeptiert, da diese die Inkaufnahme eines 15%igen Umsatzrückgangs impliziert und wir eine leistungsgerechte Honorierung unserer Arbeit fordern.

6.) Wir setzen den Verantwortlichen innerhalb der KVB und der Krankenkassen eine Frist bis zum 15. Februar 2009, um eine Korrektur der Vergütungsordnung nach unseren Vorstellungen umzusetzen.

7.) Im Falle der Nicht-Erfüllung unserer Forderungen kündigen wir folgende Änderungen unseres Verhaltens in der Patientenversorgung an:

a) Anpassung unserer Leistungen an den Fallwert des RLV . Angebot an Patienten, weitere sinnvolle Maßnahmen als Selbstzahlerleistungen zu erbringen.

b) Verkürzung unserer Sprechstundenzeiten für GKV-Versicherte und organisierte Praxisschließungen.

c) Verteilung angeforderter Untersuchungen/Behandlungen auf mehrere Quartale und somit Erhöhung der Wartezeiten für GKV-Versicherte.

d) Konsequente stationäre Einweisung von Problem- oder Chronikerfällen.

e) Wegen durch finanzielle Unterdeckung fehlender Zeit für Diagnostik und Therapie Verzicht auf umfassende ICD-Kodierung, aus dem selben Grund ausschließlich Stellung von Verdachtsdiagnosen.

8.) Unsere Forderungen nach angemessener und unbudgetierter Honorierung ärztlicher Leistungen befinden sich in vollkommener Übereinstimmung mit dem zwischen CSU und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode im Bayerischen Landtag Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass diese Maßnahmen kurzfristig negative Auswirkungen auf die ambulante fachärztliche Patientenversorgung haben werden. Wir sehen aber in einem Zustand offenkundiger Machtlosigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung gegenüber Politik und Krankenkassen keinen anderen Weg. Unser eindeutiges und vorrangiges Ziel ist die Aufrechterhaltung und Verbesserung einer qualitativ hochstehenden flächendeckenden fachärztlichen Versorgung zum Wohl unserer Patientinnen und Patienten.

Unterzeichnen auch Sie das Manifest: Klicken Sie hier!

Gefunden bei facharzt.de.

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