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Widerspruch gegen die Quartalsabrechnung

Der BVDN empfiehlt Psychiatern, auch zukünftig Widerspruch gegen die Quartalsabrechnung einzulegen.

Im Rahmen der Musterklagen der Berufsverbände legen Sie bitte weiterhin unbedingt regelmäßig jedes Quartal Widerspruch gegen ihren Honorarbescheid ein. Begründung:

„Die Bezahlung zeitgebundener psychiatrischer Gesprächsleistungen ist absolut unzureichend. Pro Zeiteinheit wird mittlerweile etwa nur der halbe Preis im Vergleich zur Richtlinienpsychotherapie bezahlt. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Ich fordere bei zeitgebundenen psychiatrischen Gesprächsleistungen mindestens die Auszahlung des gleichen Preises pro Zeiteinheit wie für Richtlinienpsychotherapie. Mit dem Ruhen des Verfahrens auf Verwaltungsebene bin ich bis zur Entscheidung der anhängigen Musterklagen einverstanden."

Rundschreiben des BVDN vom 22.10.2008

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