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Auch Krankenkassen müssen sich am Vergaberecht orientieren

Heute berichtet apotheke adhoc, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die AOK-Rabattverträge entschieden habe. Demnach dürfe die AOK vorerst keine weiteren Rabattverträge abschließen.

Das von der Vergabekammer ausgesprochene Zuschlagsverbot gelte bis zu einem Beschluss des Vergabesenats, und zwar ungeachtet etwaiger anderslautender Entscheidungen der Sozialgerichte. Für ein abschließendes Urteil werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Sozialgerichte könnten in der Sache hingegen nicht angerufen werden.

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