Skip to content

Über die Verfassungswidrigkeit des GKV-WSG

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) enthält eine Regelung, die nach einem vom Berufsverband der  HNO-Ärzte in Auftrag gegebenem Gutachten verfassungswidrig ist.

Die Marktöffnung für Krankenhäuser gemäß § 116b Abs. 2 SGB V n. F. greift in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Vertragsärzte ein, die ihrerseits aufgrund strenger gesetzlicher Regelungen weiterhin der Bedarfsplanung und Vergütungsbeschränkungen unterliegen, weshalb sie der von diesen Bindungen freigestellten und zudem häufig subventionierten Klinikkonkurrenz ggf. weder ausweichen noch standhalten können.

Die Regelung erscheint insgesamt unverhältnismäßig und von daher wohl unheilbar verfassungswidrig.

Das Gutachten kann auf www.arztrechtplus.de als pdf heruntergeladen werden.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen