Ihre Krankenkasse und der Datenschutz
Erstaunlich, was der MDK als Unterabteilung der Krankenkassen alles von mir wissen möchte, wenn jemand wegen einer seelischen Erkrankung arbeitsunfähig ist. Ich wiederum würde gern wissen, ob dieses Formular überhaupt den Datenschutzbestimmungen entspricht und ob es in der Formularvereinbarung so vorgesehen ist.
Edit: Ein Kollege hat mir diesen Link zu einer pdf-Datei der Ärztekammer Niedersachsen mit einem guten Überblick über die rechtlichen Grundlagen geschickt.
Edit 30.9.2007: die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte am 24.9.2007 dazu mit:
Eine Auskunfts- und Informationspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse besteht nur insoweit, als das die Informationen im Rahmen vereinbarter Vordrucke abgefragt werden. Sofern für das Auskunftsersuchen kein vereinbarter Vordruck verwendet wird, ist die Krankenkasse verpflichtet anzugeben, gemäß welcher Bestimmung des SGB oder anderer Rechtsvorschrift die Übermittlung der Information zulässig ist.
In der von Ihnen beigefügten Anfrage der AOK Westfalen-Lippe ist weder ein Vordruck verwendet worden, noch hat die anfragende Krankenkasse angegeben, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die gewünschte Information zulässig ist. Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bzw. Reaktion auf die Anfrage der AOK besteht daher nicht.
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