Nein, ich meine ausnahmsweise nicht die Forderung einiger SPD-Politiker, neue Gesetze zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen zu erlassen, sondern deren Bemühungen, im eigenen Haus für Ordnung zu sorgen. Immerhin ist "das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Volksvertreter in den vergangenen Jahren stetig gesunken".
Ganz konsequent benimmt man sich dabei aber nicht.
Gewisse "parlamentarische Gepflogenheiten" sollen nämlich "explizit aus dem Vorteilsbegriff herausgenommen" werden: "die im Zusammenhang mit Informationsgesprächen und Festveranstaltungen üblicherweise verbundene Bewirtung bis hin zur Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen", sowie "der unentgeltliche Transport zu einer Veranstaltung in diesem Zusammenhang (...) wie die Übernahme der mit der Teilnahme verbundenen Übernachtungskosten".
Die Union sieht "keinen Handlungsbedarf" für solche Pläne und will eine entsprechende Gesetzesinitiative ablehnen (Quelle: eine Wochenzeitung vom 5.2.2012).
Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt (...) weder als Amtsträger (...) noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB. (...) Es kommt hinzu, dass die Krankenkasse den vom Versicherten frei gewählten Arzt akzeptieren muss. Dieser wird vom Versicherten als "sein" Arzt wahrgenommen, den er beauftragt hat und dem er sein Vertrauen schenkt.
Und was macht die Presse daraus?
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