"Der SPD-Abgeordnete René Röspel will die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen einschränken und fordert Grenzen für die Selbstbestimmung. Er fürchtet, dass Kranke zu Geißeln ihrer niedergelegten Entscheidungen werden."
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Brüderle «wies erläuternd darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht immer rational seien»."