2006 hatte ich wegen der Honorarbescheide des Jahres 2005 gegen die KVNo geklagt und 2010 in erster Instanz verloren. Das zweitinstanzliche Landessozialgericht hatte mich im Herbst 2011 zum Termin am 15.2.2012 geladen. Die Ladung ist jetzt aufgehoben worden, weil die KVNo zunächst die Urteilsbegründung in dem Verfahren, in dem das Bundessozialgericht die Rechtswidrigkeit der Honorarverteilung in den Jahren 2005 bis 2008 festgestellt hatte, abwarten möchte.
Es könnte also wieder Herbst werden, bevor ich erfahre, wie es weiter geht.
Gegen die Abrechnung des 3. Quartals 2011 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 631.670 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 585.295 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 17.631 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 15.178,53 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 14.385,31 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 19,02 € in der Stunde oder 0,317 € in der Minute. Das sind lediglich 37% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Nein? Sie lassen gern schonmal was weg? Demnächst wird man Ihnen mit Hightech auf die Schliche kommen, und Ihre Paranoia wird noch ein bischen realer.
In einem Pilotversuch sollen essbare Mikrochips erprobt werden, die Ihre Angehörigen oder den Pflegedienst (später vielleicht auch Ihre Krankenkasse) alarmieren, wenn Sie Ihre Pillen nicht zuverlässig schlucken. Dazu kommen dann noch "detaillierte Patientendaten", wie etwa das Schlafmuster und körperliche Aktivitäten - "Intimwissen" sozusagen, wenn man den Ausführungen der Marketingexperten Glauben schenkt.
Nachdem neulich die Frage, ob Neuroleptika neurotoxisch seien, tendenziell bejaht werden musste, bin ich mal der Frage nachgegangen, ob die Psychose selbst auch neurotoxisch wirkt (also zum Untergang von Nervengewebe führt). Das scheint zwar nicht der Fall zu sein, aber Lern- und Anpassungsprozesse führen durchaus zu nachteiligen Auswirkungen auf die neuronalen Netzwerke:
Medikamente, die den natürlichen Verlauf einer Schizophrenie beeinflussen, haben insofern einen Nutzen, als sie den Patienten schnell wieder mit der realen Welt verbinden. Es ist nicht so sehr die Psychose, die Gehirnzellen abtötet (ausser im Fall eines psychotisch motivierten Suizids), sondern es sind Zeit und Ausmaß des psychotischen Verbindungsabbruches zur Realität, die die Fähigkeit zur Realitätskontrolle vermindern und zur Atrophie der synaptischen Verbindungen führen, die dieser Fähigkeit zugrunde liegen. Antipsychotika wirken diesem Prozess entgegen, indem sie den Patienten wieder mit seiner Umwelt in Verbindung bringen. Der gesamte Prozess ist ein Lernvorgang, der die synaptische Plastizität verändert, nicht die Zahl der Gehirnzellen.
Eine frühzeitige Behandlung der Schizophrenie mit Neuroleptika verbessert die Chancen auf einen milderen Langzeitverlauf. Zuvor stabile Patienten, deren medikamentöse Behandlung unterbrochen wird, und die einen Rückfall erleiden, haben meist größere Probleme, ihr früheres Funktionsniveau wieder zu erreichen.
Eine Behandlung mit Lithium ist mit einem erhöhten Risko für eine verminderte Konzentrationsleistung der Niere, für eine Schilddrüsenunterfunktion, für eine Überfunktion der Nebenschilddrüse, und für Gewichtszunahme verbunden. Es gibt aber nur wenig Evidenz für eine klinisch relevante Einschränkung der Nierenfunktion, und das Risiko für ein späteres Nierenversagen ist gering. Das Risiko für embryonale Fehlbildungen ist ungeklärt: in der Schwangerschaft sollte eine Risikoabwägung vorgenommen werden, bevor Lithium abgesetzt wird. Wegen der durchgängig beobachteten, hohen Prävalenz für die Entwicklung eines Hyperparathyreoidismus sollte das Serum-Calcium vor und während der Behandlung mit Lithium kontrolliert werden.