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Wo bleibt das Geld der Beitragszahler? Die Kassen verbrennen es im Fusionsreaktor.

Zahlen lügen nicht: Krankenkassen-Fusion als Kostentreiber

Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht festgestellt, dass bei vielen Fusionen Personal- und Verwaltungskosten eher ansteigen und nicht sinken. In dem Bericht sind 32 Fusionen zwischen 2007 und 2009 überprüft worden, nur bei einer sanken die Verwaltungskosten. Fusionen führen auch langfristig nicht zu einer Reduzierung der Verwaltungskosten.

Ich frage mich, ob es sich dabei um einen linearen, oder um einen exponentiellen Zusammenhang handelt. Im zweiten Fall dürften die Kosten schnell gegen Unendlich gehen.

Beim Bundesrechnungshof selbst habe ich übrigens nichts dazu gefunden.

Die Vermutung des Bundesgesundheitsministeriums, "auch durch geeignete Fusionen können wirtschaftlichere Leistungseinheiten entstehen", scheint jedenfalls nicht ganz zutreffend zu sein. Nicht gerade evidenzbasiert, die Gesundheitspolitik. Die kann und darf sich da sowieso nicht einmischen.

Kostenerstattung mit der TK

adp-medien.de: 26.01.11: TK erleichtert Kostenerstattung

„Um die Kostenerstattung attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzierungsgesetz, das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, die Rahmenbedingungen bei der Wahl der Kostenerstattung neu geregelt: So wird die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung von einem Jahr auf ein Kalendervierteljahr verkürzt. Zudem ist es nun in das Ermessen der Kasse gestellt, einen Verwaltungskostenabschlag zu erheben. Wenn ein Abschlag erhoben wird, ist er auf fünf Prozent des Erstattungsbetrages begrenzt. Die Gesetzesformulierung im § 13 Abs. 2 SGB V lautet: "Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen." Es handelt sich also um eine Kann-Regelung, die auch die Option beinhaltet, keinen Verwaltungskostenabschlag zu erheben.

Die Techniker Krankenkasse (TK) nutzt diesen Handlungsspielraum im Sinne des Gesetzgebers und im Interesse ihrer Versicherten und erhebt seit dem 1. Januar 2011 keinen Verwaltungskostenabschlag mehr.

Anbei zu Ihrer Information zudem ein Beratungsblatt zur Kostenerstattung.“

(Hier als Download)

Quelle: Techniker Krankenkasse, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg, www.presse.tk.de, Tel. 040 69 09-17 09, Fax 040 69-09-13 53

Jede Form einer „verdeckten Rationierung“ medizinischer Leistungen ist abzulehnen

Deutscher Ethikrat: PRESSEMITTEILUNG 01/2011

Der Deutsche Ethikrat will anlässlich der aktuellen gesetzgeberischen Debatte im Kontext des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) sowie dem geplanten Versorgungsgesetz mit seiner Stellungnahme dazu beitragen, die schwierigen Fragen der Verteilungsgerechtigkeit am Beispiel ethisch umstrittener gesundheitsökonomischer Bewertungsmethoden in den Blick von Politik und Öffentlichkeit zu bringen.

Die Festlegung von Kriterien für eine gerechte Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen ist eine politische Aufgabe mit einer medizinischen, ökonomischen, ethischen und juristischen Dimension. Die Komplexität der Fragestellung macht es allerdings äußerst schwierig, einen Konsens zwischen allen Beteiligten herzustellen. Dennoch ist der Deutsche Ethikrat der Ansicht, dass sich Grundsätze formulieren lassen, an denen sich existierende Strukturen und Prozesse messen lassen müssen.

Der Ethikrat hält es für dringend erforderlich, Priorisierung, Rationalisierung und Rationierung im Gesundheitswesen offen zu thematisieren. Jede Form einer „verdeckten Rationierung“ medizinischer Leistungen ist abzulehnen. Notwendige Rationierungsentscheidungen dürfen nicht an den einzelnen Arzt oder die einzelne Pflegekraft delegiert werden. Dabei bedeutet das Sicheinlassen auf das Problem der Verteilung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen keine Festlegung auf eine „Ökonomisierung“ von Entscheidungen. Eine sachliche Debatte erfordert vielmehr die Einbeziehung medizinischer, ökonomischer, ethischer und juristischer Expertise in ein transparentes Verfahren. Letztlich sind Entscheidungen über den Umfang solidarisch finanzierter Leistungen ethische Entscheidungen, die im gesellschaftlichen Diskurs und auf politischem Wege getroffen werden müssen.

Wetten?

Wetten, dass die Regelleistungsvolumina im 2. Quartal weiter sinken werden? Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Kassen hat nämlich beschlossen, Haus- und Heimbesuche besser, und ausserhalb der RLV zu vergüten.

Entsprechend werden die RLV (überproportional) gekürzt werden. Kennen wir schon. Kann uns jetzt nicht wirklich überraschen.

Einfache Rechenaufgabe

Plan für den Patienten - WELT ONLINE

AOK-Vizechef Graalmann (...) rechnet vor, dass Ärzte und Kliniken "in diesem Jahr von jedem Versicherten 250 Euro mehr bekämen als noch 2008. Dafür müssten sie Behandlungsqualität und Service verbessern.

Dem entsprechend müsste ich jetzt Behandlungsqualität und Service um 15% kürzen. Oder, Herr Graalmann?