Da wäre beispielsweise der Herr Spahn, "Gesundheitsexperte" der CDU. Er wünscht sich ein "Lieferscheinprinzip" für ambulante Behandlungen: nach getaner Arbeit soll der "Kunde" die gelieferten Leistungen quittieren, sonst kriegt der Arzt kein Geld. Kriegt er in der zweiten Quartalshälfte zwar sowieso nicht, aber was soll's. Den Lieferschein gibt es sogar schon, in Form der so genannten Patientenquittung, aber was soll's. Hauptsache: wichtig tun.
Leider hat Herr Spahn seinen Wunsch nicht zu Ende gedacht. Wenn man schon gesundheitswirtschaftlich denken will, dann aber bitte richtig.
Vor einem Lieferschein steht zunächst die genaue Marktanalyse des Kunden. Dieser muss gesetzlich verpflichtet werden, bundesweit nach den kostengünstigsten Angeboten zur Lösung seines speziellen Problems zu fahnden. Als Orientierungshilfe bei der Bedarfsermittlung dienen, bei scheinbar Gesunden, zunächst die hierarchisierten Morbiditätsgruppen des Bundesversicherungsamtes. Bereits manifest Erkrankte müssen sich auf ihre Erstdiagnose beschränken; spätere Erkrankungen sind nicht zulässig. Bei der Suche nach den günstigsten Angeboten, der Reiseplanung und der Terminvermittlung, helfen gern die Verbraucherzentralen, die Patientenberatungsstellen, Krankenkassen, und Herr Spahn.
Der beim ersten Termin erarbeitete Behandlungsvorschlag muss zunächst der zuständigen Krankenkasse vorgelegt werden, die dann den Auftrag bestätigt. Erst danach kann die kundenpräsenbasierte Dienstleistung ausgeliefert und auf dem Lieferschein bestätigt werden - so geht das, Herr Spahn. Vielleicht wollen Sie noch die Lieferscheine persönlich abzeichnen? Oder eine Lieferscheinkontrollagentur gründen?
Angelehnt an den IGeL-Ratgeber der TK, steht jetzt auch eine Checkliste für GKV-Patienten zur Verfügung. Die zentralen Fragen:
1. Hat mir meine Krankenkasse erklärt, warum die Leistungen der GKV für mein spezielles gesundheitliches Problem nur ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig und notwendig sein dürfen?
2. Hat mir meine Krankenkasse wissenschaftliche Belege für den Nutzen, Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente ihrer Rabattverträge genannt? Hat mir meine Krankenkasse verträglichere Alternativen aufgezeigt?
3. Hat mich meine Krankenkasse umfassend und verständlich über Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen der von ihr empfohlenen Medikamente und Präventionsmaßnahmen beraten?
4. Bin ich von meiner Krankenkasse sachlich sowie ohne Drängen informiert worden?
5. Bin ich von meiner Krankenkasse über die Kosten informiert worden?
6. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen meiner Krankenkasse und mir über die mir gesetzlich zustehende medizinische Versorgung aus meinen Zwangsbeiträgen?
7. Habe ich von meiner Krankenkasse eine schriftliche Entscheidungshilfe zu den Leistungen der GKV bekommen?
8. Bin ich von meiner Krankenkasse über die Rechtsmittel belehrt worden, wenn ich einmal mit den Leistungen der Krankenkasse nicht zufrieden bin?
9. Hat mich meine Krankenkasse über den Umfang und die Leistungen meines "Versicherungsvertrages" umfassend aufgeklärt?
10. Wo kann ich mein Recht gegenüber den Krankenkassen einklagen?
11. Kann ich mit einer sofortigen Kostenerstattung rechnen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen bei meinem Arzt medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, aber weltweit wissenschaftlich gesichert sind?
Wenn Sie alle Punkte mit "ja" beantworten können, dann gratuliere ich Ihnen zur Wahl Ihrer Krankenkasse.
Sollten einige Punkte mit "nein" beantwortet werden, bin ich gerne bereit, Ihnen beim Wechsel Ihrer Krankenkasse behilflich zu sein.
Die Auseinandersetzungen dort hatten einiges an Lokalkolorit zu bieten. Neben allen Bemühungen des BHÄV, für seine Klientel bessere Vertragsbedingungen auszuhandeln, spielten auch historische, zum Teil landesspezifische Grabenkämpfe zwischen KVB und BHÄV, Fachärzten und Hausärzten, eine Rolle. Hinzu kommen bundespolitische Meinungsverschiedenheiten, die der BHÄV auszunutzen versucht hat.
Rückblickend könnte man entschuldigend den Eindruck gewinnen, dass die Angst, die manche Ärzte beim Gedanken an einen Zulassungsverzicht entwickelt haben, in Wirklichkeit Trennungsängste der KVB, der Kassen, und der Politik gewesen sind, die sich auf die ausstiegswilligen KollegInnen übertragen haben.
Besagter §95b SGB5, auf den sich die Sprüche von der Rechtswidrigkeit und von der Existenzbedrohung bezogen haben, geht übrigens auf das Konto eines anderen Bayern, der seine hervorragenden Fachkenntnisse immer wieder gern unter Beweis stellt: Seehofer.
Schwamm drüber. Immerhin ist jetzt deutlich, dass die ärztliche Versorgung in einigen Bereichen bedrohlich wackelt. Dieses Thema wird auch in den kommenden Monaten nicht von der Tagesordnung verschwinden.
Eines sollte aber niemand vergessen: weder Politiker wie Herr Söder, Herr Seehofer, oder Herr Rösler, noch Verwaltungsfachkräfte, wie Herr Gaßner oder Herr Schösser, noch Berufsfunktionäre, können die Patientenversorgung übernehmen.
Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) mahnte in der „Passauer Neuen Presse”: „Berufsinteressen dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.”
Söder: Auch in einem medizinischen Versorgungszentrum werden Patienten auf hohem Niveau behandelt. Die Kliniken im ländlichen Raum stehen für eine gute medizinische Versorgung.
"Die Bayerische Staatsregierung hat für die Hausärzte viel erreicht! In Bayern wurden flächendeckend Hausarztverträge auf hohem Vergütungsniveau abgeschlossen. Für die Verträge gibt es Rechtssicherheit bis Mitte 2014", informiert die Seite weiter: "Ein Ausstieg geht zu Lasten von Patienten und gefährdet die Existenz von Ärzten".
„Die Hausärzte der BHÄV wollen angeblich nach eigenen Aussagen trotz Ausstieges ihre Patienten weiterbehandeln. Wenn es dennoch zu einem Ansturm auf die fachärztlichen Praxen kommen wird, werden wir selbstverständlich keinen Patienten abweisen, der unserer Hilfe bedarf. Schließlich sind wir als Ärzte immer noch vornehmlich unseren Patienten verpflichtet.“ so Scharmann (ed: Scharmann ist der Vorsitzende der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern).
Da wird aber ordentlich mobil gemacht! So allmählich werden die Drohungen schärfer, der Ton flehentlicher, die Rivalitäten deutlicher. Teilweise sind das ja regionale Spezialitäten, aber auch in anderen Bundesländern, oder gar bundesweit, würde das kaum anders laufen. Bin nach wie vor gespannt, wie das ausgeht.
Axel Munte, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB): "Der Hausärzteverband hat die Schmerzgrenze seiner Vertragspartner eindeutig überschritten", sagte er. "Wenn der Bayerische Hausärzteverband jetzt nicht gegenüber den Kassen einlenkt, dann steht die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns als potentieller Partner der AOK bereit", sagt Munte.
So läuft der Hase also. Dabei heißt es doch: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
AOK, KVB und BHÄV sind dann wohl doch keine Krähen. Das Schauspiel erinnert mich eher an "Unter Geiern".