Ein Apotheker fälschte Rezepte, ein Sportverein sammelte Versichertenkarten für einen Arzt ein und finanziert damit seine Trainer, ein Arzt impfte Tote, ein Zahnarzt verkaufte Billigzahnersatz zu Höchstpreisen, ein Versicherter mißbrauchte seine Karte und erschlich sich Medikamente, Pflegedienste setzten Hilfskräfte statt examinierter Kräfte ein, Taxifahrer fälschten Belege, eine Hebamme berechnete nicht erbrachte Leistungen, ein Physiotherapeut fälschte Belege.
Mit konkreten Zahlen konnte schon 2005 niemand dienen. Noch heute vermag das kaum einer zu schätzen.
Nun aber zum Abrechnungsbetrug von Ärzten bei GKV-Patienten, auf den sich in der Diskussion viele stürzen.
Mit genügend krimineller Energie könnte ich beispielsweise irgendwelche EBM-Ziffern zwei, vier, oder acht Mal, statt ein Mal pro Termin eintragen. Merkt erst mal keiner. Außer ich bin so blöd, mein Tageszeitprofil zu überschreiten. Dazu gleich mehr.
Bei der Abrechnung das böse Erwachen: egal, wie oft ich welche Ziffern abrechne, ich kriege immer nur mein RLV ausbezahlt. 48 Euro pro Fall und Quartal. Unabhängig davon, ob ich exakt 48 oder 96, oder (kriminell) 250 Euro abgerechnet habe. Da wird einem das Betrügen schon ganz schön schwer gemacht
Ausnahme: die genehmigte Psychotherapie. da kriege ich jede abgerechnete Stunde voll bezahlt (rund 86 Euro).
Bevor ich erfolgreich betrügen kann, muss ich an der Kassenärztlichen Vereinigung vorbei. Und die nimmt fast die ganze Fahrbahnbreite ein.
Als erstes kommt die sachlich-rechnerische Berichtigung. Wenn ich inkompatible Ziffern parallel abzurechnen versuche, wirft die KV eine davon automatisch raus (beispielsweise, wenn ich mehr als vier Kriseninterventionen im Quartal abrechnen möchte, oder mehr als zweimal psychiatrische Krankenpflege verordne, oder wenn ich das Porto für die Mahnung wegen der Kassengebühr eintrage und hinterher erfahre, dass der Patient schon zuzahlungsbefreit ist).
Dann kommen die Tages- und Quartalszeitprofile. Wenn ich die mehr als einmal überschreite, komme ich automatisch in den Verdacht der Falschabrechnung (so viel zu den 25 Stunden Psychotherapie pro Tag, die ich - theoretisch - eintragen könnte).
Dann kommt der Fachgruppenvergleich. Liege ich signifikant über dem Fachgruppendurchschnitt der Abrechnungshäufigkeit einzelner Leistungspositionen, erfolgt eine Auffälligkeitsprüfung.
Und schließlich kommt die horizontale Plausibilitätskontrolle: der Vergleich mit meinem eigenen Abrechnungsverhalten in den Vorquartalen.
Sie sehen, dass das System schon ganz gut gegen Missbrauch geschützt ist. Aber das kostet! Hunderte, Tausende von Kontrolleuren sind den ganzen Tag damit beschäftigt. Keine Sorge - die zahle ich selbst, mit meiner Verwaltungsabgabe an die KV (3,5% meines Umsatzes).
Rechnung an die Patienten wäre trotzdem nicht schlecht. Die würden dann nämlich merken, dass nur die Hälfte der tatsächlich geleisteten Arbeit bezahlt wird.
Die Honorare für die rund 150 000 Fachärzte und Allgemeinmediziner in Deutschland sind zwischen 2007 und 2009 durchschnittlich um 11,3 Prozent gestiegen. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Demnach lag das jährliche Durchschnittseinkommen je Arzt 2007 bei 142 000 Euro. In diesem Jahr werde es sich pro Mediziner auf 164 000 Euro erhöhen.
Wenn der Spitzenverband das mitteilt, muss es ja wohl stimmen...
Mein eigener Spitzenverband (also ich) kann diese Zahlen leider nicht bestätigen. 2008 habe ich im Vergleich zu 2007 1% weniger von der KV bekommen. Na ja. 2009 waren es im Vergleich zu 2007 8% weniger. Und das erste Quartal 2010 weist gegenüber dem 1. Quartal 2007 ein Minus von 9% aus. Bei annähernd gleichbleibender Leistungsmenge und auf einem jährlichen Niveau, das signifikant unter den genannten Beträgen liegt:
Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 732.220 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 643.470 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 20.909 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 18.000,56 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 14.501,76 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 18,38 € in der Stunde oder 0,306 € in der Minute. Das sind lediglich 36% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Psychische Störungen, besonders Depressionen, führen immer häufiger zu Krankschreibungen. Depressionen beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit und die Lebensqualität massiv. Umgekehrt scheinen bestimmte Arbeitsbedingungen das Depressionsrisiko zu beeinflussen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass nur die objektiv bewertete Arbeitsintensität, nicht aber der objektiv bewertete Tätigkeitsspielraum mit dem Auftreten von Depression im Zusammenhang stand. Je höher die objektiv bewertete Arbeitsintensität war, desto häufiger trat Major Depression und Depressivität auf. Damit lassen sich bisherige Befunde zum Zusammenhang von Arbeitsintensität und Depression nicht mit einem methodischen Fehler (common method bias) oder mit einer krankheitsspezifisch veränderten Wahrnehmung der Umwelt und damit auch der Arbeitsmerkmale erklären. Vielmehr belegt die vorliegende Studie, dass sich mit steigender objektiv gegebener Arbeitsintensität sowohl das Risiko für eine Major Depression als auch für Depressivität erhöht.