AOK Arztnavigator
Ein Jurist fragt sich, ob diese „Qualitätsoffensive" der AOK nicht primär eine „Marketinginitiative" ist.
Ein Jurist fragt sich, ob diese „Qualitätsoffensive" der AOK nicht primär eine „Marketinginitiative" ist.
Mit wem stellt Frau Ehrenstein die Krankenhausärzte auf eine Stufe, wenn sie in der Welt schreibt: "Ärzte nehmen ihre Patienten in Geiselhaft"?
Mit Gangstern im Jemen.
Mit Zockern.
Mit Terroristen.
Mit Hütchenspielern.
Mit Rechtsbrechern.
Mit Piraten.
Mit Islamisten.
Mit den Regierenden.
Findet heute man alles unter dem Suchbegriff "Geiselhaft". Und die etwas ehrenrührig klingende, fast schon polemisch-aggressive Formulierung von Frau Ehrenstein fällt wohl immer noch unter die Meinungsfreiheit? Da kann man dann nichts machen. Trotzdem: irgendwie unehrenhaft, so gar nicht passend zu einer ehrbaren Journalistin.
Genau so viele:

Alles begriffen? Schön.
Grundlage der Bedarfsplanung in Deutschland sind Verhältniszahlen, die aus dem Verhältnis der Zahl der Einwohner zur Zahl der zugelassenen Vertragsärzte in einem bestimmten Planungsbereich ermittelt werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Als Basis wird die Einwohner / Arztrelation für die nach dem 3. Abschnitt, § 6 definierten Raumgliederungen berechnet (S. 18, siehe Formel oben).
Und schon 2008 schaffte der G-BA Voraussetzungen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie, ärztlicher Unterversorgung entgegen zu wirken...
Planwirtschaft pur. Der "Bedarf" wird von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung allein aus dem Verhältnis zwischen Einwohnern und Ärzten eines Planungsbezirkes festgelegt. "Über-" und "Unterversorgung" ergeben sich allein aus dieser Verhältniszahl.
Reality Check:
Sofern die Hypothese, dass das Verhältnis zwischen Arzt- und Einwohnerzahl eines Planungsbezirkes den Bedarf definiert, zutrifft, müsste ich, der in einem gesperrten (überversorgten) Planungsbezirk lebt, tagelang Däumchen drehen.
Dass dem nicht so ist, erkennen Sie an der Tatsache, dass ich seit geraumer Zeit keine neuen GKV-Patienten behandeln darf. Wegen der Regelungen zur Verhinderung einer unzulässigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Dass dem nicht so ist, erkennen Sie am Warteschlangenproblem. (Vielleicht wäre das ja ein geeignetes Instrument, um den "Bedarf" zu beziffern?)
Der medizinische Bedarf einer Planungsregion lässt sich eben nicht mit simplen Verhältniszahlen top-down festlegen. Das wäre aber auch zu einfach ![]()
Der Ärztetag hat dazu noch folgende Beschlüsse gefasst:
Der Deutsche Ärztetag spricht sich für eine stärkere Erprobung von sozialverträglichen Selbstbehalttarifen sowie Wahltarifen für zusätzliche Versorgungsangebote für GKV-Versicherte auf Basis einer Kostenerstattung aus. Kostenerstattung ermöglicht mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen als Voraussetzung für eine von den Versicherten selbst gewählte Individualisierung der Versorgung und fördert das Kostenbewusstsein. (14)
Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, bis zur Einführung des Kostenerstattungsprinzips als primärem Abrechnungs- und Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bestehenden Benachteiligungen für gesetzlich Krankenversicherte bei der Wahl der Kostenerstattung zu beseitigen und eine Gleichberechtigung von Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 SGB V und Sachleistungsprinzip in der GKV herzustellen. (93)
Auf Antrag von Frau Bartels, Herrn Dietrich und Herrn Grauduszus (Drucksache V - 58) beschließt der 113. Deutsche Ärztetag (Seite 111):
Der Deutsche Ärztetag möge erneut beschließen, dass die Ärzteschaft die Vokabel "Leistungserbringer" nicht mehr verwendet.
Der Begriff ist mit der Würde der ärztlichen Heilkunst von Ärzten und Ärztinnen in Klinik und Praxis nicht vereinbar.
Die Vokabel wird von interessierter Seite benutzt, um die Deprofessionalisierung des Arztberufes voranzutreiben.