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Verdienst der Ärzte

Passend zum o.g. Suchbegriff erreichte mich heute eine Mitteilung des BVDN, mit der die KVNo zu Stellungnahme und Handeln aufgefordert wird. Vorsorglich macht sich die KVNo aber schon mal innovative Gedanken darüber, welche Praxis wohl überlebt:

 

Mal sehen, was ich mir für 6 Punkte noch kaufen kann. Hier der Text des BVDN:

Sehr geehrte Herren,

die schwierigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und die Tatsache, dass trotz reformiertem EBM im Jahr 2008 infolge der gesetzlichen Regelungen die Finanzierungsgrundlagen der GKV gegenüber 2007 kaum verändert sind, sind dem Berufsverband und auch den Mitgliedern des Berufsverbandes bekannt. Nichtsdestoweniger sind die Abrechnungsergebnisse des 1. Quartal 2008 für die Fachgruppe 38 in Nordrhein alarmierend.

Ich darf mich zunächst einmal sehr herzlich für das erläuternde Schreiben von Herrn Brundiek vom 08.08.2008 bedanken. Herr Brundiek stellt (...) dar, dass die Fachgruppenquote im 1. Quartal 2008 72,6769% beträgt und damit gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 0,1760%-Punkte niedriger ist. Insofern habe sich aufgrund der Quotenregelung kaum ein Honorarrückgang ergeben. Herr Brundiek weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Anpassungen zu einer Quotenerhöhung von 3,06%-Punkten geführt hätten, ohne die sich die Quote auf 69,61% belaufen hätte. Er stellt fest, dass das durchschnittliche Gesamthonorar für die Ärzte in unserer Fachgruppe mit 33.265,21 Euro nahezu unverändert geblieben sei im Vergleich zum Vorjahresumsatz mit 33.412,42 Euro.

Die Tatsache, dass die Honorare in der Tat unverändert geblieben sind, bei einigen Kollegen durch Fortfall der abgestaffelten Vergütung im Ersatzkassenbereich sogar gesunken sind, bei einem durchschnittlichen Quartalshonorar von 33.000 Euro, ist für uns ein katastrophales Ergebnis.

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Update: Ihre Krankenkasse und der Datenschutz

Im September 2007 wandte ich mich wegen einer fragwürdigen Kassenanfrage u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Im April 2008 erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge und erfuhr, dass die Krankenkasse sich noch nicht dazu geäußert habe.

Jetzt, fast ein Jahr später, erhielt ich die folgende Auskunft:

Die AOK Westfalen-Lippe teilt die Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung bei Ärztinnen und Ärzten nicht. Daher kann die Datenverarbeitung wohl auch zukünftig jedenfalls im Einzelfall mithilfe des von Ihnen vorgelegten Vordrucks erfolgen.

Allerdings können Sie als Arzt die Versicherung zum einen an die Patientinnen und Patienten verweisen und darum bitten, dass man Daten nicht direkt bei Ihnen, sondern über diese erhebt. Zum anderen erscheint es auch im Hinblick auf Ihre Schweigepflicht ratsam, dass Sie, um Datenschutzverstöße zu vermeiden, Patientenunterlagen grundsätzlich in einem verschlossenen Umschlag an den MDK im Hause der Krankenkasse verschicken.

Zudem können Angaben auf dem Vordruck der Krankenkasse auf das beschränkt werden, was unbedingt erforderlich erscheint; dies gilt insbesondere bei Freitextfeldern.

Wer ist nach den Demenzkranken an der Reihe?

Künftig sollen offenbar mehrere tausend Langzeitarbeitslose Demenzkranke in Pflegeheimen betreuen. Die Initiative stammt aus den Häusern des Gesundheitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit. (RP Online 16.8.2008)

Das Ministerium, namentlich Herr Vater, bestätigt das. Das sei in der Gesundheitsreform so festgelegt, mit der Agentur verabredet und soll am 1.9.2008 losgehen. Die Arbeitslosen sollen natürlich nicht in die Pflege (es gebe schließlich 15.000 arbeitslose Pfleger). Man will ihnen nicht näher spezifizierte "Betreuungsaufgaben" zuweisen. Oder sollen sie vielleicht doch "vor allem für die Pflege von Demenzkranken" eingesetzt werden? Freiwillig, selbstverständlich.

Ist Sommerloch? Zu heiss? Warum erinnert mich das an die Sache mit den Überraschungseiern?

Mein lieber Vater! Als Politikwissenschaftler, Journalist und in der Pressestelle des BMG gut versorgt, lässt es sich schön zuweisen. Gehen Sie doch mal mit gutem Beispiel und einem unfreiwilligen, unbezahlten Praktikum in einem Pflegeheim in Ihrer Nähe voran. Dann können Sie anschließend gern ein Buch darüber schreiben.

Pflege und Betreuung von Demenzkranken erfordern ein hohes Maß an Engagement, Fürsorglichkeit, Professionalität und Freiwilligkeit. Jemanden im Schnelldurchlauf zu "qualifizieren" und den Kranken dann als freiwilligen Billiglöhner zuzuweisen, das grenzt schon an Körperverletzung. Auf beiden Seiten.

Nicht, dass ich Langzeitarbeitslosen Engagement und Fürsorglichkeit absprechen wollte. Ich kenne einen, der macht das schon seit Jahren. Freiwillig, fürsorglich und engagiert. Das Amt (heute: die Agentur) will ihm freiwillig nichts dafür bezahlen.

Aber: mit fadenscheinigen Argumenten Kritik als arrogant wegzuwischen, einen neuen Billiglohnsektor zu etablieren, die Arbeitslosenzahlen auf Kosten der Pflegeversicherung zu nach unten manipulieren, die Demenzbetreuung zu deprofessionalisieren und das Ganze als "freiwillige Chance zur Rückkehr ins Berufsleben" zu verbrämen, das hat etwas Anrüchiges. Passt wunderbar zu den Anstregungen Ihrer Behörde, das gesamte Gesundheitssystem unter staatlicher Hilfestellung zu einem profitorientierten Kapitalanlagesystem umzufunktionieren.

Möchte nicht wissen, wer Sie dabei beraten hat.

Und wer ist nach den Demenzkranken an der Reihe?