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Psychiater in Deutschland: Geht das noch?

Wissen Sie eigentlich, worauf Sie sich einlassen, wenn Sie in Deutschland eine psychiatrische bzw. nervenärztliche Praxis gründen oder übernehmen und bei der KV (Kassenärztliche Vereinigung) unterschreiben, dass Sie an der Versorgung der Gesetzlichen Kranken-Versicherungen (GKV) teilnehmen wollen? Sie unterschreiben, dass Sie bereit sind, paradoxe Aufträge zu übernehmen. Und Sie unterschreiben, dass Sie bereit sind, für 8,00 € Arztlohn pro Patient pro Quartal Behandlung durchzuführen, das sind 2,66 € im Monat.

Weiter lesen bei Dr. med. Hans Heinrich vom Brocke via Artikel-Verlag.

EBM 2008: Alles wird gut

Sagt jedenfalls die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Fragt sich nur, wann. 2009? 2010? 2011?

Dazu Herr Köhler, o.g. Vereinigung:

2008 wird das „Tal der Tränen“.
2008 mehr Punkte, nicht mehr Honorar.
Die Kassen haben das Geld, ... ja, da ist man Bittsteller.

Dazu Dr. Doris Pfeiffer (Spitzenverband Bund der Krankenkassen):

Die Krankenkassen werden 2009 nicht mehr Geld verteilen können.

Herr M. v. Stackelberg (Spitzenverband Bund der Krankenkassen):

Es ist unverantwortlich, den Ärzten für 2009 höhere Honorare zu versprechen.

Noch Fragen?

EU-Kommission schiebt unzulässigen Beihilfen an Kliniken und MVZ einen Riegel vor

Die bisherige Praxis von Kliniken in Deutschland, Steuergelder für Defizitausgleiche und Investitionszuschüsse zu nutzen, ist unzulässig.

Zu diesem Ergebnis ist die EU-Kommission in Brüssel gekommen, nachdem sie eine Beschwerde von MEDI Deutschland gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen an deutschen Krankenhäusern geprüft hat. Laut Kommission dürfen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die von Krankenhäusern betrieben werden, keine quersubventionierten Beihilfen erhalten.

Konkret genommen bedeutet das:

• Das Beihilfeverbot gilt auch im Bereich des Krankenhauswesens.
• Länder und Kommunen sind als Träger von Krankenhäusern daran gebunden.
• Unzulässige Beihilfen sind durch die Kommunen und Länder als öffentliche Träger der Krankenhäuser insbesondere in der Form des Defizitausgleichs und von Investitionszuschüssen unzulässig.
• Die Tätigkeit von Krankenhäusern im Bereich der ambulanten Behandlung, insbesondere im Rahmen von MVZ, darf nicht unzulässig quersubventioniert werden.

„Wir können nun die Rechtsauffassung der EU bei gerichtlichen Verfahren einsetzen, um wettbewerbsverzerrende Beihilfen an Krankenhäuser zu verhindern“, freut sich der Vorsitzende von MEDI Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner. Der Ärzteverbund hatte die Beschwerde im September 2005 bei der EU eingereicht, weil niedergelassene Ärzte bisher im Gegensatz zu Kliniken und MVZ finanzielle Nachteile haben. „Während Krankenhäuser und MVZ von der dualen Finanzierung und von Quersubventionen profitieren, müssen niedergelassene Ärzte sämtliche Investitionen für ihre Praxen selber leisten“, kritisiert Baumgärtner.

Die Bundesregierung hat inzwischen die zuständigen Entscheidungsträger in Ländern, Kommunen und Krankenhäusern auf die europarechtliche Unzulässigkeit von Beihilfen hingewiesen und somit die von MEDI gerügte Praxis versucht zu unterbinden. „Die Behörden und die Entscheidungsträger in den öffentlichen Krankenhäusern werden die Rechtsauffassung der Bundesregierung berücksichtigen müssen“, erklärt der MEDI Vorsitzende und fügt hinzu: „Durch die Beschwerde konnte unser Verbund die Position unserer Mitglieder überall dort stärken, wo dual finanzierte MVZ entstehen sollten.“

Die Schreiben der Bundsregierung sind bereits von Dritten eingesetzt worden: So wurde die Gründung eines MVZ durch den hessischen Kreistag Darmstadt-Dieburg, die durch einen nicht marktüblichen Kredit finanziert wurde, vom Landesverband Ambulantes Operieren Hessen unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass eine marktunübliche Finanzierung nach dem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit beihilferechtlich nicht zulässig sei.

Kann psychiater besser mit Kasse abrechnen, wenn er Medikamente verschreibt?

Interessante Frage (kam gerade über google herein).

Die Antwort: Kann er nicht. "Medikamente verschreiben" und "mit Kasse abrechnen" sind unverbundene Variablen. Für "Medikamente verschreiben" gibt es von der Kasse kein Geld (außer vielleicht im Rahmen der Verwaltungspauschale nach Ziffer 01430 EBM2000, entsprechend 30 Punkten, entsprechend 1 €).

Im Gegenteil: Selbst bei gängiger Therapie mit gängigen Medikamenten läuft ein Psychiater Gefahr, für das "Medikamente verschreiben" von der Kasse zur Kasse gebeten zu werden.

Unter keinem Gesichtspunkt vertretbar

Die Praxis einiger Krankenkassen, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellen unter Geheimhaltung der Vergabekriterien abzuschließen, wurde von der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf beanstandet. Nach einer Mitteilung von FTD wirft die Kammer den Kassen einen "Verstoß gegen das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot" vor und hält dieses Vorgehen für "unter keinem Gesichtspunkt vertretbar".