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Vom Arzt zum Handlanger der Krankenkassen

Diese Entwicklung befürchtet SOVD-Präsident Bauer. Warum? Weil das Gesundheitsministerium gerade eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet. Damit Patienten von ihrer Krankenkasse besser "in Regress genommen" werden können, wenn sich - beispielsweise nach Tätowierungen - Komplikationen einstellen.

Nun kann man ja durchaus die Auffassung vertreten, dass die Behandlung von Folgeproblemen nach medizinisch nicht notwendigen Eingriffen - beispielsweise nach Tätowierungen - nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden sollte. Angenommen, es entwickelt sich eine großflächige Entzündung mit möglicherweise lebensbedrohlichen Auswirkungen, mit Aufenthalt auf der Intensivstation. Das wird teuer.

Jetzt sollen Ärzte dazu verpflichtet werden, gefälligst Meldung zu machen. Was lässt sich dieses Ministerium noch alles einfallen, um die ärztliche Schweigepflicht auszuhöhlen? Zwar gibt es bereits eine Meldepflicht, aber die bezieht sich nur auf allgemeingefährliche Krankheiten.

Ich könnte das Ganze ja noch verstehen, wenn man den Tätowierer in Regress nähme. Aber so stellt dieses Ansinnen nur einen Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis und damit ein weiteres Element der Kampagne zur Deprofessionalisierung des Arztberufes dar.

Ihre Krankenkasse und der Datenschutz

Erstaunlich, was der MDK als Unterabteilung der Krankenkassen alles von mir wissen möchte, wenn jemand wegen einer seelischen Erkrankung arbeitsunfähig ist. Ich wiederum würde gern wissen, ob dieses Formular überhaupt den Datenschutzbestimmungen entspricht und ob es in der Formularvereinbarung so vorgesehen ist.

Edit: Ein Kollege hat mir diesen Link zu einer pdf-Datei der Ärztekammer Niedersachsen mit einem guten Überblick über die rechtlichen Grundlagen geschickt.

Edit 30.9.2007: die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte am 24.9.2007 dazu mit:

Eine Auskunfts- und Informationspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse besteht nur insoweit, als das die Informationen im Rahmen vereinbarter Vordrucke abgefragt werden. Sofern für das Auskunftsersuchen kein vereinbarter Vordruck verwendet wird, ist die Krankenkasse verpflichtet anzugeben, gemäß welcher Bestimmung des SGB oder anderer Rechtsvorschrift die Übermittlung der Information zulässig ist.

In der von Ihnen beigefügten Anfrage der AOK Westfalen-Lippe ist weder ein Vordruck verwendet worden, noch hat die anfragende Krankenkasse angegeben, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die gewünschte Information zulässig ist. Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bzw. Reaktion auf die Anfrage der AOK besteht daher nicht.

EBM 2008 online

Wegen der vielen Nachfragen: den Entwurf zum EBM 2008 gibt es tatsächlich online. Nein, nicht bei der KBV. Auch nicht bei den Krankenkassen. Auf dieser Seite auch nicht.

Aber im Unterstützerbereich von Facharzt.de. Viel Spaß beim Lesen. (Die KBV bereitet offenbar ihre eigene Beerdigung vor.)

Ärzte werden knapp - Medizin wird teurer

Wie die WZ in ihrer heutigen Ausgabe nicht berichtete, verursacht die zunehmende Weisskittelknappheit steigende Medizinerpreise. An manchen Krankenhäusern müssen Hilfskräfte Routinearbeiten übernehmen - zum Abzockerpreis.

Soll ich demnächst in meiner Praxis einige Therapieassistenten beschäftigen, die eine Psychotherapiestunde in 15 statt wie ich bisher in 50 Minuten durchziehen, damit ich mich in Ruhe mit der Verwaltungsarbeit befassen kann?