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Vom Arzt zum Handlanger der Krankenkassen

Diese Entwicklung befürchtet SOVD-Präsident Bauer. Warum? Weil das Gesundheitsministerium gerade eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet. Damit Patienten von ihrer Krankenkasse besser "in Regress genommen" werden können, wenn sich - beispielsweise nach Tätowierungen - Komplikationen einstellen.

Nun kann man ja durchaus die Auffassung vertreten, dass die Behandlung von Folgeproblemen nach medizinisch nicht notwendigen Eingriffen - beispielsweise nach Tätowierungen - nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden sollte. Angenommen, es entwickelt sich eine großflächige Entzündung mit möglicherweise lebensbedrohlichen Auswirkungen, mit Aufenthalt auf der Intensivstation. Das wird teuer.

Jetzt sollen Ärzte dazu verpflichtet werden, gefälligst Meldung zu machen. Was lässt sich dieses Ministerium noch alles einfallen, um die ärztliche Schweigepflicht auszuhöhlen? Zwar gibt es bereits eine Meldepflicht, aber die bezieht sich nur auf allgemeingefährliche Krankheiten.

Ich könnte das Ganze ja noch verstehen, wenn man den Tätowierer in Regress nähme. Aber so stellt dieses Ansinnen nur einen Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis und damit ein weiteres Element der Kampagne zur Deprofessionalisierung des Arztberufes dar.

Stimmen - hören oder weghören?

So lautet das Thema des 6. Kongresses des Netzwerks Stimmenhören e.V. - Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband. Dieser findet am 19. und 20. Oktober 2007 im Rathaus Berlin-Neukölln statt.

Das Thema soll StimmenhörerInnen, deren Angehörige, im psychosozialen Bereich Tätige und alle Interessierte dazu anregen, sich auszutauschen und die verschiedenen Möglichkeiten im Umgang mit Stimmen oder mit Stimmen hörenden Menschen kennen zu lernen und zu diskutieren.

Unter anderem wird Prof. Dr. Marius Romme in einem Vortrag darüber berichten, wie Stimmen hörende Menschen gelernt haben, sich erfolgreich mit ihren Stimmen auseinander zu setzen. Aufgrund seiner Forschungen kommt er zu dem Ergebnis, dass Hinhören sinnvoll ist. Oft ist das Problem nicht die Tatsache, Stimmen zu hören, sondern die Unfähigkeit, mit den Stimmen und deren Inhalten umzugehen.

Weitere Informationen und Anmeldung:

Netzwerk Stimmenhören e.V.
Uthmannstraße 5
12043 Berlin

Tel.: 030 -- 78 71 80 68 (Di-Do 15.00-17.00 Uhr)
Fax: 030 -- 68 97 28 41

Mail: stimmenhoeren (at) gmx.de
www.stimmenhoeren.de

Ihre Krankenkasse und der Datenschutz

Erstaunlich, was der MDK als Unterabteilung der Krankenkassen alles von mir wissen möchte, wenn jemand wegen einer seelischen Erkrankung arbeitsunfähig ist. Ich wiederum würde gern wissen, ob dieses Formular überhaupt den Datenschutzbestimmungen entspricht und ob es in der Formularvereinbarung so vorgesehen ist.

Edit: Ein Kollege hat mir diesen Link zu einer pdf-Datei der Ärztekammer Niedersachsen mit einem guten Überblick über die rechtlichen Grundlagen geschickt.

Edit 30.9.2007: die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte am 24.9.2007 dazu mit:

Eine Auskunfts- und Informationspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse besteht nur insoweit, als das die Informationen im Rahmen vereinbarter Vordrucke abgefragt werden. Sofern für das Auskunftsersuchen kein vereinbarter Vordruck verwendet wird, ist die Krankenkasse verpflichtet anzugeben, gemäß welcher Bestimmung des SGB oder anderer Rechtsvorschrift die Übermittlung der Information zulässig ist.

In der von Ihnen beigefügten Anfrage der AOK Westfalen-Lippe ist weder ein Vordruck verwendet worden, noch hat die anfragende Krankenkasse angegeben, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die gewünschte Information zulässig ist. Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bzw. Reaktion auf die Anfrage der AOK besteht daher nicht.