eine Stellungnahme Ihrerseits nicht vorliegen, wird der Prüfungsausschuss nach Aktenlage entscheiden. "Prüfungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen Nordrhein" Ende. Nett. Immerhin haben sie sich auf eine Fristverlängerung eingelassen.
Am 22.3.2007 schlug die "Überprüfung der Arzneiverordnungstätigkeit nach Maßgabe des Prüfverfahrens von Amts wegen bei Überschreiten der Arzneimittelrichtgröße gem. §12 i.V. mit Anlage 2 der Prüfvereinbarung (Richtgrößenvereinbarung) in den Quartalen 1/2005 bis 4/2005" bei mir auf. Nice lyrics. Es dauerte dann noch bis zum 26.3.2007, bis es TNT gelang, die dazu gehörige CD zuzustellen.
Worum geht's? 2005 hätte ich Medikamente im Wert von 123.563,41 € verordnen dürfen. Ich habe aber Medikamente im Wert von 324.661,73 € verordnen müssen. Ergibt eine potenzielle Strafzahlung von 201.098,32 €. Das würde mich, meine Eltern, Kinder und Kindeskinder fundamental ruinieren. Besser, die treten das Erbe gar nicht erst an...
No risk, no fun. Später mehr.
Sie wollen sich den ganzen Sermon reinziehen? Download hier.
Im WDR bespöttelt ein Zungenredner das Inkrafttreten des Gesundheitsmurks zum 1.4.2007: alles wird teurer und die Menschen werden immer verzweifelter. Die Reform sei gar keine Reform, sondern Wahnsinn. Ohnehin könne man die Gesundheit nicht reformieren, allenfalls ruinieren. Wer den ganzen damit zusammenhängenden Wortmüll verdauen wolle, sei schnell ein Fall für die stationäre Psychiatrie. Dort könne man dann den Systemzusammenbruch, der das eigentliche Ziel der Gesundheitsreform sei, erleben.
Na ja, den letzten Satz habe ich etwas verfälscht. Ansonsten kann ich als Fachmann nur zustimmen.
Der SPD-Abgeordnete René Röspel will die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen einschränken und fordert Grenzen für die Selbstbestimmung. Er fürchtet, dass Kranke zu Geißeln ihrer niedergelegten Entscheidungen werden.
Soso. Geißeln. Ehrlich: ich zweifle immer mehr an der Kompetenz unserer Führungselite und komme zu dem Schluß, daß es sich möglicherweise um polymorph perverse Fetischismen handeln könnte.
Nicht erschrecken: das darf der gar nicht. Und sooo verfassungswidrig ist das Ganze ja offenbar nun auch wieder nicht. Auch, wenn Frau Ferner anlässlich der Plenardebatte am 2.2.2007 gesagt hat:
Lassen Sie uns dieses Gesetz heute beschließen, und anschließend genau schauen, was drinsteht.
Erst schießen, dann fragen. Oder wie?
Das Ding ist eine Missgeburt. Löst kein einziges Problem, liefert aber einen Haufen neue: mehr Bürokratie, mehr Sparmedizin, mehr Billigpillen und weniger Ärzte.