Freiheit - angemessenes Honorar - keine unbegrenzte Datenverwertung
Dä. Jetzt hat der Dreiklang die Journalisten erwischt:
Honorarregelungen ... erhebliche Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter ... verstoßen gegen das Gesetz .... räumt sich der Verlag selbst unbeschränkte Rechte ein ... ein unkalkulierbares Risiko ... Werke der freien Mitarbeiter konkurrenzlos günstig weiter vermarkten ... einen aussichtslosen Wettbewerb mit seinen eigenen Werken ... branchenunüblich sind auch die Zahlungsfristen ... in einem bisher ungeahnten Ausmaß freie Journalisten und Fotografen zu benachteiligen und ihre Rechte eklatant zu beschneiden ... Resolutionen und offene Briefe nicht ausreichen ...
Pech gehabt. SGB V analog jetzt auch für Journalisten.
Werden Sie jetzt alle streiken oder Demonstranten mieten? Journalistenfreie Woche? Schreibt eure Zeitung doch selber? Na dann gute Nacht.
Es ist noch gar nicht lange her, da maulte manch‘ Arzt routiniert über die Regulierung seiner Tätigkeit durch Kassen und Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Und doch war es einmal beinahe eine sichere Bank, Vertragsarzt zu sein: Die Behandlung von 90 Prozent der Bevölkerung, den gesetzlich Versicherten, rechnete man halt en bloc mit der KV ab. Für die Patienten war die Leistung scheinbar kostenlos und damit gern genommen.
Doch heute entstammen dieser Quelle im Mittel nur noch 65 Prozent der Umsätze einer Praxis. 35 Prozent müssen Ärzte also anderweitig erwirtschaften.
Die Augenärzte im Bereich der KV-Bezirksstelle Düsseldorf haben ein Korbmodell zur Zulassungsrückgabe eingerichtet. Dies bestätigte Dr. Peter Loula, 2. Vize-Präsident der Freien Ärzteschaft (FÄ) und BVA-Obmann des Bezirks Düsseldorf.
Gezielt angeschrieben wurden die zirka 125 Augenärzte im KV-Bezirk. Die Laufzeit des Projekts Korbmodell ist unbefristet. Das nächste wichtige Verfahrensziel ist das Erreichen des Quorums, das auf 70 Prozent festgesetzt wurde. Ist diese Quote erreicht, wird eine Versammlung anberaumt, auf der über die kollektive Zulassungsrückgabe abgestimmt wird. Aber, so Loula, keinem Augenarzt werde die persönliche Entscheidung aus der Hand genommen. „Selbst nach einem Rückgabe-Beschluss hat jeder noch eine Woche Zeit, sich zu entschließen - ja oder nein. Das heißt, es gibt keine Mehrheitsentscheidung eines Gremiums über ein Individuum. Der Beschluss ist nicht absolut bindend. So wird das Risiko für den einzelnen Augenarzt minimiert.“ Niemand, der teilnimmt, verliert plötzlich und gegebenenfalls gegen seine Interessen die Zulassung.
Nach einer Meldung auf Facharzt.de hat in Hessen die Mehrzahl der Internisten mit Schwerpunkt Gastroenterologie ihre Zulassung für dieses Teilgebiet aus Protest gegen den Honorarverteilungsvertrag und die niedrige Vergütung zurückgegeben. Sie erhielten durchschnittlich15 Euro für eine Gastroskopie – davon lassen sich nicht einmal die Kosten der Untersuchung decken.
Wenn sich die Situation nicht bessere, werde die KV gezwungen sein "zur Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten mit gastroenterologischen Leistungen auch in ggf. großem Umfange Ermächtigungen an Krankenhausärzte bzw. Krankenhäuser auszusprechen, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen."
Dieses Beispiel ist ein weiterer Beleg, dass KVen zu einer seelenlosen Filiale des BGM verkommen sind. Primitiver Selbsterhaltungstrieb eines Parasiten, der um sich schlägt, weil sein Wirtsorganismus schlappmacht.
Drehen wir den Spieß doch einfach um:
Wenn mehr als 50 % der gastroenterologisch tätigen Ärzte ihre Teilzulassung zurückgegeben haben, ist es Pflicht der Aufsichtsbehörde, zu prüfen, ob die Versorgung durch die KV noch sichergestellt ist. Nachdem die Mehrzahl der Betroffenen die Zulassung zurückgegeben haben, ist so gut wie sicher, dass § 95 b SGB V zum Tragen kommt.
Dann können die Teilzulassungsrückgeber mit den Kassen nach GOÄ einfach abrechnen.