"Was (...) Eigenverantwortung nennt, ist nichts anderes, als kranke Menschen einer unkontrollierten und unkontrollierbaren Übermacht (...) der Leistungsaufschwätzer auszuliefern."
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Denn wer erneuert, macht sich alle zum Feind, die aus der alten Ordnung ihre Vorteile zogen. In all jenen aber, denen die neue Ordnung nützen würde, findet er nur lasche Verteidiger."
"A person’s access to medical care should not turn on just how skilled he is as an economic creature. While some of us are smarter, taller, and quicker than others, as human beings we are equal."